Förderkatalog für energie­sparende Haushaltsgeräte und Maßnahmen

Schöneck
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Als Beitrag für den Umweltschutz und zur Schonung von Ressourcen stellt ein Unternehmen der Gemeinde Schöneck auch für das Jahr 2023 Gelder zur Förderung besonders energiesparen­der Maßnahmen zur Verfügung.



Mit pauschal 50 € werden ausschließlich Haus­haltsgeräte gefördert, die im Strom- und/oder Wasserverbrauch zu den „Klassenbesten“ in Sachen Spar­sam­keit gehören. Weniger sparsame Geräte werden mit pauschal 40 € geför­dert. Im Einzelnen sind dies: Kühlschränke, Kühl-Gefrier-Kombinationen, Gefrierschrän­ke/-tru­hen, Wasch­ma­schinen, Wä­sche­­­trockner mit Wärmepumpe, Spül­ma­schinen und Induk­tions­koch­felder.

Darüber hinaus werden gefördert: Heizungspumpen (Hoch­effizienz­pum­pen) (50 €), Warmwas­ser­zirkulationspumpen (50 €), Einstellung der Heizungsanlage mit hydraulischem Abgleich (100 €), Vor-Ort-Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater oder die Ver­braucher­zentale Hessen (max. 150 €), Wäschespinnen (max. 20 €), Schnellkom­poster, Wurmkisten und Bokashi-Küchenkomposter (max. 20 €), Wallboxen (100 €), Elektrolastenräder (100 €), Miniso­lar­an­lagen (max. 100 €), Fotovol­taik­­anlagen (200 €), Solarthermische Anlagen (200 €) und Haus­was­serwerke für die Regenwassernutzung (max. 200 €).

Einzelheiten zu Herstellern, Modellen, Verbrauchswerten etc. erhalten sie in der Broschüre „Be­son­ders sparsame Haushaltsgeräte 2023“, die in den Rathäusern voraussichtlich ab Ende Februar aus­liegen wird oder unter www.schoeneck.de (Startseite). Hier ist das erforder­liche Antrags­formular und der Förderkatalog mit den genauen Förderkriterien erhältlich. Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit der Re­chnung des Gerätes/der Maßnahme (hierin muss der Name des Antragstellers enthalten sein), und einem Zahlungsbeleg im Umweltbüro der Gemeinde Schöneck, im Technischen Rat­haus Kilianstädten, Herrnhofstr. 7, abzugeben. Gefördert werden nur Geräte/Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 gekauft bzw. durchgeführt werden und für die die An­trag­­stellung in diesem Zeitraum erfolgt. Da das Förderbudget begrenzt ist, erfolgt die Bezu­schus­sung nach Antragseingang. Je Haushalt wird nur eine Maßnahme im Jahr gefördert. Unter der Telefonnummer 06187/9562-308 erhalten sie bei Herrn Reichelt weitere Infos zum För­der­programm.


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