Wettbewerb „Schönecks blühende Vorgärten“ und kostenlose Garten-Beratung

Schöneck
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Auch in diesem Jahr führt die Gemeinde Schöneck erneut den Wettbewerb „Schönecks blühende Vorgärten“ durch.



Hierbei geht es darum, Schönecks Grundstückseigentümer dazu aufzurufen, in ihren Vorgärten insektenfreundliche Blumen und Sträucher anzupflanzen bzw. auszusäen und auf Steinbeete bzw. Stein­gärten zu verzichten. Der Wettbewerb dient dazu, dem dramatischen Rückgang von Insekten und der zu­nehmenden Tendenz von Gartenbesitzern ihre Vorgärten mittels Steinschüttungen oder ähnlichem, zur Reduzierung des Pflege­auf­wandes, anzulegen, entgegenzuwirken. Darüber hinaus soll das Ortsbild durch blühende Vorgärten auf­gewertet und gleichzeitig den Insekten wichtige Nahrungsquellen und Lebens­räume geboten werden. Neben diesen Aspekten ist es für Insekten enorm wichtig, dass sie nachts nicht von Lichtquellen in den Gärten irritiert werden. Daher an dieser Stelle der Appell an alle Gartenbesitzer bei Dunkelheit auf jede Art von Beleuchtung zu verzichten.

Hinsichtlich der Gestaltung der Vorgärten und Gärten gibt es für Schönecker Bürger die Möglichkeit sich kostenlos von einem Büro für Stadt- und Landschaftsplanung beraten zu lassen. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Reichelt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder T. 06187-9562-308.

Alle Bürger, die sich am Wettbewerb beteiligen wollen, werden gebeten, sich schriftlich per Post oder E-Mail zu melden bei: Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck, Stichwort: „Schönecks blühende Vorgärten“ z. Hd. Herrn Reichelt, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Eine Jury des Gemeindevorstandes wird die gemeldeten Vorgärten besichtigen und bewerten. Preisgelder sind wie folgt vorgesehen: 1. Platz 400 €, 2. Platz 300 €, 3. Platz 200 € und 4. Platz 100 €. Erstmals wird es einen Sonderpreis in Höhe von 500 € für den besten Garten geben, der von einem Schottergarten in einen insektenfreundlichen Garten umgewandelt wurde. Hierfür muss ein Nachweis über „Vorher- und Nachher-Fotos“ erfolgen.

Annahmeschluss für die Bewerbungen ist der 12.05.2024.


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