Autohaus Koch

Als Betreiberin der Friedhöfe ist die Gemeinde verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu kontrollieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Werden im Zuge der Prüfung Grabsteine festgestellt, die locker sind oder umzustürzen drohen, ist die Gemeinde verpflichtet, unverzüglich Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch das vorübergehende Umlegen des Grabsteins gehören, um eine Gefährdung von Besuchenden auszuschließen.

Unabhängig von der kommunalen Verkehrssicherungspflicht weist die Gemeinde darauf hin, dass gemäß Friedhofsordnung die Nutzungsberechtigten der Grabstellen selbst für die Erhaltung der Standsicherheit ihrer Grabmale verantwortlich sind.

Die Gemeinde Schöneck empfiehlt daher allen Grabstelleninhabern, ihre Grabsteine regelmäßig eigenständig zu kontrollieren und – falls erforderlich – notwendige Instandsetzungsarbeiten durch ein Fachunternehmen durchführen zu lassen. Für weitere Informationen steht die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Schöneck zur Verfügung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Thermo Sun
Harth & Schneider
Stadt Schlüchtern
VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG
Sturmius Dehm Brennholz GmbH

online werben

Höfler Fenster
Autohaus Koch
Autohaus Nix
CID

vogler banner

Evonik

vogler banner

Online Banner 300x250px MoPo 2