Sinntal: Über 200 kinderpornografische Dateien gefunden

Sinntal
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Auf dem Laptop eines 29-jährigen Mannes aus Sinntal hat die Polizei im vergangenen Jahr über 200 Fotos und Filme mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Der gelernte Schreiner war Teil einer Community im Internet, über die er die verbotenen Dateien bezogen hatte. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde er am Dienstag zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

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Eines dieser Fotos hatte der Anklagte am 14. Mai 2017 über den Internet-Messenger Skype verschickt, am 8. September fand schließlich eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm statt. Beschlagnahmt wurden PC, Laptop und Handy, auf dem Laptop wurden die strafbaren Dateien gefunden. Darunter waren 79 Dateien, auf denen Jungen und Mädchen unter 14 Jahren in sexuell aufreizender Weise posierten sowie 102 Fotos, auf denen Mädchen unter anderem beim Geschlechtsverkehr zu sehen waren. Außerdem sechs entsprechende Filme sowie weitere 44 Fotos, auf denen Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren Gegenstände in ihren Intimbereich einführten.

Der 29-jährige Sinntaler räumte gleich zu Verhandlungsbeginn alle Anklagepunkte ein, „ich weiß, dass das strafbar ist“. Aufgrund fehlender sozialer Kontakte habe er im Internet nach Freundschaften gesucht und sei in eine entsprechende Gemeinschaft geraten. Zur sexuellen Befriedigung habe er die Fotos und Filme nicht genutzt, sich diese aber angesehen. Laut seinem Verteidiger wurden bei dem Angeklagten in der Vergangenheit eine leicht unterdurchschnittliche Intelligenz und eine allgemeine Reifeverzögerung festgestellt. Nachdem er in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, steht er inzwischen unter Betreuung und wohnt wieder bei seinen Eltern. Über Chats habe er sich im Internet soziale Kontakte gesucht und sei dabei unter anderem an eine Person geraten, die ihn aufgefordert habe, das Foto via Skype zu versenden.

Nachdem Geständnis war die Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau bestätigt, der 29-Jährige wurde wegen des Besitzes und der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er an mindestens 15 Gesprächstermine im Männerzentrum Frankfurt teilnehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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