Sinntal: Maschinenpistole im Wohnzimmerschrank

Sinntal
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Einen besonderen „Schatz“ fand ein 39-Jähriger angeblich bei einem Wald-Spaziergang: Zwei scharfe Waffen und die passende Munition. Und weil er die Fundstücke einfach mit nach Hause nahm, bekam er jetzt juristischen Ärger. Vom Schöffengericht Gelnhausen unter Vorsitz von Amtsgerichts-Chef Andreas Weiß wurde der Sinntaler wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.

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Außerdem muss er 1000 Euro an das Deutsche Krebsforschungszentrum zahlen. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig.

Nach einem Hinweis war die Kriminalpolizei Ende Juni 2020 in der Wohnung des 39-Jährigen zur Durchsuchung angerückt. Und wurde schnell fündig. An verschiedenen Stellen, beispielsweise in einem Wohnzimmerschrank, fanden die Ermittler eine Maschinenpistole, eine halbautomatische Selbstladepistole und gut 60 Schuss Munition. Der Angeklagte räumte den Besitz zwar vor Gericht ein, lieferte jedoch eine ungewöhnliche Geschichte, wie es dazu gekommen war. Vor rund fünf Jahren sei er mit seinen Hunden im Frankfurter Stadtwald unterwegs gewesen. Abseits der Wege stieß er plötzlich auf den brisanten Fund.

Da er die Schießeisen aber bereits angefasst hatte, fürchtete er, anhand der Fingerabdrücke von der Polizei ermittelt zu werden und Ärger zu bekommen. Außerdem wollte er die gefährlichen Gegenstände auch nicht im Wald liegen lassen, weil Kinder auf sie hätten stoßen können. Diese Gefahr wollte er ausschließen. Also packte er, so seine Aussage vor Gericht, die Waffen ein und nahm sie „im Affekt“ mit nach Hause. Im Laufe der Jahre seien die Pistolen dann bei ihm in Vergessenheit geraten, bis die Polizei vor der Tür stand.

Und die hatte einen direkten Tipp bekommen. Der 39-Jährige hatte im Vorfeld eine Affäre mit einer Frau. In der Beziehung gab es schließlich Streit. Offenbar aus Rache zeigte die Dame ihn dann an. „Sinnvollerweise hätten sie die Waffen gleich nach dem Auffinden bei der Polizei abgeben sollen“, erklärte Richter Weiß. Und den Vertreter der Staatsanwaltschaft wunderte, warum die einzelnen Teile an verschiedenen Stellen in der Wohnung gelagert wurden. Das mit den Lagerorten konnte sich der Sinntaler auch nicht erklären. Auf jeden Fall sei er jetzt froh, dass alles weg sei.

Nebenbei stießen die Polizeibeamten bei der Durchsuchung auch noch auf zwei Schlagringe. Hier beteuerte der 39-Jährige, nicht gewusst zu haben, dass man so etwas zuhause nicht aufbewahren dürfe. Der Staatsanwalt hegte gewisse Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Wald-Geschichte. Und weil er auch zwei Vorstrafen wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes bei dem Angeklagten im Strafregister fand, forderte er eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Der Richter blieb mit seinem Urteil zwei Monate darunter. / hd


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