Wegen Vergewaltigungen und Körperverletzung in der Ehe muss sich ein Mann im Landgericht Hanau verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat Anklage wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung erhoben. Prozessauftakt vor der 7. Großen Strafkammer ist am Montag, 18. Mai, um 9 Uhr in Saal A 118. Fortsetzungstermine sind für 19.05.2026, 20.05.2026, 21.05.2026, jeweils 9 Uhr, anberaumt.
Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft dem im Jahr 1983 in Teheran geborenen 32 Jahre alten Angeklagten afghanischer Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, in der Zeit vom 01.01.2018 bis 26.05.2024 in Sinntal und Berlin gegenüber seiner Ehefrau mehrfach sexuell und auch körperlich übergriffig gewesen zu sein. Während das Ehepaar mit den gemeinsamen Kindern zunächst in Berlin lebte, soll es dort in der gemeinsamen Wohnung bereits zu zwei Vergewaltigungen durch den Angeklagten gekommen sein. Nach dem Umzug der Familie nach Sinntal soll der Angeklagte seine Ehefrau ebenfalls bei zwei Gelegenheiten vergewaltigt haben, in einem Fall in einer Situation, in der die Geschädigte aufgrund eines vorangegangenen Sturzes vom Fahrrad unter schmerzhaften Verletzungen gelitten haben soll.
Außerdem soll der Angeklagte nach einem vorangegangenen verbalen Streit ein Mobiltelefon in Richtung des Kopfes seiner Ehefrau geworfen haben, wodurch diese eine blutende Wunde im Bereich des Ohres erlitten haben soll. Des Weiteren soll der Angeklagte der Geschädigten mit der Faust mindestens viermal gegen den Kopf geschlagen haben, wodurch diese eine schmerzhafte Wunde an der linken Kopfhälfte davongetragen haben soll. Dabei soll der Angeklagte auch gedroht haben, seine Ehefrau mittels eines Messers umzubringen, und versucht haben, sie – nachdem sie sich auf den Balkon geflüchtet haben soll – an den Haaren in die Wohnung zurückzuziehen. Auf das Geschehen aufmerksam gewordene Nachbarn sollen dann jedoch die Polizei verständigt haben.
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