Tötungsdelikt an Afghanin in Steinau: Staatsanwaltschaft will härteres Urteil wegen Mordes

In dieser Asylunterkunft an der Ortsdurchfahrt von Steinau-Marjoß trug sich die tragische Bluttat Anfang Juni vergangenen Jahres zu. Archivfoto: Ulrich Schwind

Marjoß

Die Staatsanwaltschaft Hanau ist mit dem Urteil im Marjosser Tötungsprozess (wir berichteten) nicht einverstanden und hat deswegen fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Das teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Hanau unter Vorsitz von Richter Dr. Mirko Schulte hatte vor gut einer Woche die Tat als Totschlag gewertet. Der 40-jährige Angeklagte sollte deswegen neun Jahre ins Gefängnis.

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Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Verurteilung wegen Mordes und damit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert. Weil die Anklagebehörde weiterhin von dieser rechtlichen Einordnung ausgeht, hat sie nun Revision gegen die Entscheidung eingelegt. Seine Behörde ordne das rechtlich anders ein und fordere eine völlig andere Rechtsfolge, sagte ein Sprecher. Damit wird das Urteil vorläufig nicht rechtskräftig. Zunächst hat also der Bundesgerichtshof in der Sache das Wort. Bis dieser seine Entscheidung fällt, können allerdings einige Monate ins Land gehen.

Die Kammer war mit ihrem Totschlag-Urteil zu großen Teilen der Argumentation der Verteidigung gefolgt. Allerdings ging sie von einer vollen Schuldfähigkeit bei dem Afghanen aus, die der Rechtsbeistand angezweifelt hatte. Auch hielten die Anwälte eine Haftstrafe „nicht über sieben Jahre“ für angemessen.

Der dreifache Familienvater aus Afghanistan hatte nach Erkenntnissen des Gerichts in den frühen Morgenstunden des 8. Juni vergangenen Jahres auf brutale Weise seine 32-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in einer Flüchtlingsunterkunft im Steinauer Stadtteil Marjoß umgebracht. Die Frau war infolge Gewalteinwirkung mit einem äußerst scharfen Santoku-Messer verblutet.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen. Das Tatmesser habe der Afghane zunächst vor den Augen seiner Frau gegen sich selbst gerichtet, dann aber unvermittelt einen Stein gepackt und ihr gegen den Kopf geschlagen, bevor er mehrfach mit dem Messer auf die 32-Jährige einstach. Das Opfer sei in diesem Moment arg- und wehrlos gewesen.

Dieser Ansicht war das Gericht nicht. Die Ehefrau habe sich in der heftigen Streitsituation mit ihrem Ehemann unmittelbar vor der Bluttat stark und standhaft gezeigt. Selbst als der Verurteilte das Messer aus der Küche geholt habe und damit drohte, sich selbst etwas anzutun, sei sie couragiert aufgetreten und habe ihm das Messer zunächst aus der Hand genommen. / hd

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