Uffeln fordert vom Land ein KiTA- Finanzierungsgesetz

Steinau

Die Finanzierung der kommunalen Kindertagesstätten auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Regelungen gehe immer mehr zu Lasten der Städte und Gemeinden, die diese Gesetze zu vollziehen haben.

Evonik

Das kann so nach Ansicht des Steinauer Bürgermeisters Malte Jörg Uffeln (parteilos) nicht weitergehen: "Bund und Land schaffen ständig Rechtsnormen, die die Städte und Gemeinden binden, aber die Kostenfolgen  des Vollzugs der Gesetze, auch im Kitabereich nicht klar in allen maßgeblichen Bereichen der Personal- und Sachkosten regeln im Sinne des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, bezahlt! Wir brauchen zur künftigen Qualitätssicherung ein Kitafinanzierungsgesetz!"

Uffeln wörtlich: „Bestellt wird ständig bei uns in den Städten und Gemeinden, wir aber müssen die Kosten immer mehr zahlen. In Steinau an der Straße  subventionieren alle 10400 Steinauerinnen und Steinauer einen Kitaplatz mit aktuell jährlich € 5.300,00 aus dem städtischen Haushalt. Zirka ein Viertel der Kitakosten zahlen die Eltern über  Elternbeiträge und drei Viertel der Kita-Kosten von ca. 1,7 Millionen  EURO  zahlen alle Steinauerinnen und Steinauer! In den Steinauer Kitas wird hervorragende Arbeit geleistet.  Ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Träger der Kitas Zur nachhaltigen Qualitätssicherung der landesweit hervorragenden Arbeit in unseren Kitas brauchen wir in den nächsten Jahren weitere Mittel und eine gerechtere Mittelverteilung." Land und Bund müssen nach Ansicht von Malte Jörg Uffeln mehr leisten!

Der Hessische Rechnungshof habe bereits in seinem Kommunalbericht 2015 zur Kitafinanzierung folgende Feststellungen getroffen:

⦁ Die überörtliche Prüfung empfiehlt bei  Haushaltsproblemen angemessene Elternbeiträge nach der sogenannten Drittelregelung ( vgl. § 28 II1 HKJGB) zu erheben. Diese besagt, dass ein Drittel der Gesamtaufwendungen der Kindertagesbetreuung von den Eltern zu leisten ist, nicht ein Viertel.
⦁ In 2013 schwankte der Deckungsgrad der Städte und Gemeinden in Hessen zwischen 3 und 23 Prozent. Nach Ansicht des Hessischen Rechnungshofs sollten die Städte und Gemeinden einen Deckungsgrad der Elternbeiträge zwischen 30 bis 35 Prozent anstreben.

"Derjenige Teil der Kinderbetreuungskosten, der nicht durch Elternbeiträge oder Landeszuweisungen gedeckt wird, wird auch in Steinau an der Straße über den städtischen Haushalt aus dem allgemeinen Haushalts, dem Steueraufkommen der Bürgerinnen und Bürger gedeckt. Diese „Deckungsschraube“ dreht sich immer weiter und weiter zu Lasten der Kommunen", so Uffeln.


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