Geschnappt in Österreich: Wertvolle Oldtimerteile geklaut

Steinau
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Dieser Fall hatte europaweit für Schlagzeilen gesorgt: Zwischen dem 24. Januar und 1. Februar 2018 waren aus einer Autowerkstatt im Siedlungsweg in Steinau einzigartige Ford-Cosworth Motorteile gestohlen worden, die Mitte Februar von der österreichischen Polizei im Kofferraum eines 24-jährigen Mannes aus Biebergemünd entdeckt wurden. Vor dem Amtsgericht Gelnhausen legte der KFZ-Mechaniker am Dienstag ein Geständnis ab.



Der Gesamtwert der Autoteile wurde auf 91.400 Euro beziffert, insgesamt 34 Teile hatte der Angeklagte aus der Werkstatt mitgehen lassen, nachdem er eine Tür mit einer Brechstange aufgebrochen hatte. Der er den Werkstattbetreiber kannte, waren ihm die Örtlichkeiten vertraut und er wusste, welch‘ wertvolle Ware dort lagerte. Direkt nach der Tat hatte er einem damals 36-jährigen Mann aus dem Bezirk Tulln in Niederösterreich via Internet die Motorteile angeboten, mit dem er schon zwei Jahre zuvor ein Geschäft gemacht hatte.

Aufgrund der Medienberichte war der Österreicher allerdings auf den Diebstahl aufmerksam geworden und hatte die Polizei informiert. Der Angeklagte wurde schließlich durch Bedienstete der Polizeiinspektion Krems an der Donau im Gemeindegebiet von Sittendorf, Bezirk Krems, angehalten, im Kofferraum fand die Polizei sämtliche gestohlene Fahrzeugteile, die so wieder ihren Weg zurück nach Steinau finden konnten. Zunächst verweigerte der Biebergemünder die Aussage, zum Prozess konnte nun allerdings alle Zeugen abgeladen werden, weil er sich kurzfristig noch zu einem Geständnis entschloss. Den interessierten Käufer aus Österreich, der die Polizei informiert hatte, erreichte die Abladung allerdings zu spät, er reiste umsonst zur Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen an.

Das Geständnis des 24-Jährigen, der inzwischen nach Unna verzogen ist und dort ein neues Leben anfangen will, erleichterte aber zumindest die Urteilsfindung. Wegen Diebstahls wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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