Polizei entdeckt Drogenplantage in Steinau

Steinau
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In einem Wohnhaus in Steinau hat die Polizei im Februar 2017 eine Drogenplantage entdeckt. Urheber der Pflanzenzucht war ein 52-jähriger Mann aus Frankfurt, der am Dienstag im Amtsgericht Gelnhausen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Angeklagt vor dem Schöffengericht war auch die 47-jährige Hausbesitzerin sowie der Mann, der sich um die Pflege der Plantage gekümmert hatte. Er war zu Verhandlung allerdings nicht erschienen.



Am 22. Februar 2017 dursuchte die Polizei das abseits von Steinau gelegene Zweifamilienhaus und entdeckte in einem Kellerraum die Cannabiszucht. 96 Pflanzen zählten die Beamten, die nutzbaren Blätter hatten ein Gesamtgewicht von circa 1.700 Gramm, der THC-Gehalt war mit 21,5 Gramm allerdings relativ gering, was auf eine schlechte Qualität der Pflanzen hindeutet. Geerntet worden war offensichtlich noch nichts, so dass es auch noch zu keinem Verkauf der Drogen gekommen war.

Der Hauptangeklagte gab zwar an, das Endprodukt Marihuana als Medizin für seine zahlreiche Erkrankungen angebaut zu haben, allerdings ist er bei Polizei und Justiz kein Unbekannter. Zahlreiche Vorstrafen wies sein Auszug aus dem Bundeszentralregister bislang aus, unter anderem war er im Jahr 2005 vom Landgericht Frankfurt wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auch Drogendelikte standen auf seiner Vorstrafenliste, zuletzt war er wegen räuberischer Erpressung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden und stand im Februar 2017 noch unter Bewährung.

Nach einer nicht öffentlichen Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigern stand das Strafmaß bei einer geständigen Einlassung allerdings bei Verhandlungsbeginn bereits fest. Für den 52-Jährigen waren acht bis zwölf Monate vereinbart worden, das Schöffengericht hielt sich nach dem Geständnis an diese Vereinbarung und setzte die zehnmonatige Freiheitsstrafe wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für drei Jahre zur Bewährung aus. Für die 47-jährige Hausbesitzerin, die dem Frankfurter bewusst die Kellerräume für den Drogenanbau zur Verfügung gestellt hatte, waren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit vier bis acht Monate in Aussicht gestellt worden, auch hier entschied sich das Gericht mit sechs Monaten Haft auf Bewährung genau für die Mitte. Der „Gärtner“ der Plantage, der über seinen Verteidiger mitteilen ließ, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen könne, was vom Gericht als unentschuldigtes Fehlen gewertet wurde, wurde in Abwesenheit via Strafbefehl ebenfalls zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe mit dreijähriger Bewährung verurteilt.


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