Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt der Stadt Steinau mit Auflagen

Steinau
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Die Kommunalaufsicht des Main-Kinzig-Kreises hat den Haushalt der Stadt Steinau für 2020 inklusive Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke genehmigt allerdings mit Auflagen.



Die Stadtverordneten hatten monatelang mit dem umfangreichen Zahlenwerk gerungen. Nach einem Spitzengespräch zwischen Landrat Thorsten Stolz, der Kommunalaufsicht und Vertretern der Stadt Steinau konnte aber im Sommer nach konstruktiven Gesprächen ein Durchbruch erzielt werden. „Der Haushalt 2020 kommt, wie besprochen, ohne Steuererhöhungen aus und wird von der Kommunalaufsicht mit Auflagen genehmigt. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger der Brüder-Grimm-Stadt aber schon einmal ein positives Signal“, erklärt Landrat Thorsten Stolz (SPD).

Die Stadt Steinau plant im ordentlichen Ergebnis mit einem Defizit von 207.300 Euro, jedoch soll 2023 wieder positive ordentliche Ergebnisse erzielt werden. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 plant die Stadt Steinau allerdings eine deutliche Nettoneuverschuldung von insgesamt ca. 2,9 Millionen Euro, was die künftigen Haushaltsjahre weiter belasten wird. Die Kommunalaufsicht genehmigt deshalb lediglich einen Teilbetrag in Höhe von 895.000 Euro, da es der Stadt Steinau nicht gelingt, die Tilgungsleistungen für bereits vorhandene Verbindlichkeiten zu finanzieren. Hinzu kommen die noch nicht abschätzbaren Auswirkungen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossenen Maßnahmen auf das aktuelle und die künftigen Haushaltsjahre. Die Festsetzung des Gesamtbetrages in Höhe von 2,9 Millionen Euro an Nettoneuverschuldung muss nun von der Stadt entsprechend angepasst werden. Dafür ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Haushaltssatzung zu ändern. Gleichzeitig hat sie zu beschließen, welche Investitionsvorhaben zeitlich gestreckt, aufgeschoben oder nicht vorgenommen werden.


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