Während des Rettungseinsatzes bemerkten die Ordnungshüter den Unbekannten, da dieser sein Handy mit eingeschaltetem Kameralicht auf die verletzte Person richtete und diese offenkundig filmte. Auf sein Fehlverhalten hin angesprochen lachte der mutmaßliche "Gaffer" jedoch nur und suchte dann das Weite, als die Beamten seine Personalien feststellen wollten.
Obwohl er unerkannt entkommen konnte, liegen bereits erste Hinweise auf die Identität der Person vor, welche durch die Polizei nun weiter überprüft werden. Ermittelt wird nun unter anderem wegen Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuch) sowie Behinderung von hilfeleistenden Personen.
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