Damit möchte die Stadt, so Stadtverordnetenvorsteher Michael Graf (WFS), niemandem den Zugang zu einer öffentlichen Sitzung verwehren. Die Grundlage dafür sieht Graf in der Regelung des Landes Hessen, das ausdrücklich Sitzungen kommunaler Vertretungen vom „Veranstaltungsbegriff“ der Corona-Schutzverordnung ausnimmt. Dies geschehe zur Wahrung des demokratischen Grundprinzips. Damit fielen die Bedingungen und Regeln für Sitzungen grundständig und jederzeit in den Entscheidungsbereich der Kommunalparlamente bzw. dem jeweiligen Parlamentschef in Absprache mit der Stadtverwaltung. „Wir haben in Steinau ein hinreichendes Hygienekonzept mit ausreichendem Abstand“ begründet Graf seine Entscheidung. „Damit vermeiden wir, dass zum Beispiel Abstimmungsergebnisse durch Ausschluss von Mandatsträgern beeinflusst werden“.
Damit sind alle interessierten Mitbürgern eingeladen, an der öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten am Dienstag (14.12.) teilzunehmen. Hauptthema wird die Abstimmung zum Haushaltsentwurf 2022 sein.
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