Steinau: Bewährungsstrafe für Hartz IV-Betrügerin

Steinau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Weil sie private Zuwendungen von ihrem Freund nicht beim Kommunalen Center für Arbeit gemeldet hatte, wurde eine 39-Jährige jetzt wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde von Richter Wolfgang Ott allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss die bislang nicht vorbestrafte Steinauerin 90 Sozialstunden ableisten.



Vor dem Amtsgericht Gelnhausen warf ihr die Staatsanwaltschaft Hanau vor, von September 2018 bis in den April 2020 Geldzuwendungen von privater Seite bekommen zu haben, die sie nicht an die zuständige Behörde meldete. Weil sich ihr Mann von ihr getrennt hatte und keinen Unterhalt zahlte sowie sie keiner Beschäftigung nachging, bekam sie von der Behörde den Hartz IV-Regelsatz überwiesen. Ausdrücklich war sie aber im Vorfeld darauf hingewiesen worden, jegliche zusätzliche Einnahme zu melden.

Dennoch verschwieg sie die Zahlungen ihres Freundes. Diese übergab er ihr nicht bar, sondern überwies sie auf ihr Konto. Dabei handelte es sich um Einzelbeträge von 50 bis über 3600 Euro. Insgesamt kamen so Zuwendungen von über 10000 Euro zusammen. Als das Kommunale Center ihr auf die Schliche kam, zeigte sie die 39-Jährige wegen Betruges an und prüfte den Sachverhalt. Dabei kam heraus, dass sie insgesamt über 5500 Euro zu viel vom Amt überwiesen bekam. Seit einiger Zeit werden der Steinauerin nun bei den regelmäßigen Überweisungen Teilbeträge einbehalten, um die Überzahlung wieder zurückzuholen.

Ihr Verteidiger sprach von einer „Unkenntnis“ seiner Mandantin. Das Geld des Freundes habe sie als Schenkung und nicht als Einkunft angesehen. Wäre sie „schlitzohrig“ gewesen, hätte sie sich das Geld bar geben lassen. Außerdem verwies er auf das aktive Mittun der Frau an der Aufklärung des Sachverhaltes mit der Behörde. Von den Geldern habe sie Anschaffungen für den Lebensunterhalt getätigt. Derzeit habe sie möglicherweise die Chance, in Kürze eine Arbeitsstelle zu bekommen und wieder selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.

Richter Ott sprach von einem relativ hohen Schaden und seine Hoffnung aus, die Angeklagte habe aus dem Vorfall für die Zukunft gelernt, was sie mit einem Kopfnicken bestätigte. Er ging mit seinem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von lediglich zehn Monaten gefordert hatte. / hd


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de