Kinderschutz ist Chefsache

Steinau
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Zum zweiten Vortrag „Die Rolle der Rechtsmedizin im Kinderschutz“ im Rahmen der Ausstellung „Gesicht zeigen gegen Kindesmisshandlung“ begrüßte Pfarrer Gernot Fleischer in der Steinauer Katharinenkirche die Referentin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Frankfurt, Dr. Constanze Niess, sowie Karl-Heinz Wallbrecht, als Vertreter des Lions Club Bergwinkel, der die Ausstellung durch eine Spende unterstützt hatte.



Ein gemischtes Publikum - Alt und Jung - hatte sich in der Katharinenkirche eingefunden, um zu erfahren, dass es in Deutschland insgesamt 34 rechtsmedizinische Institute gibt, die an Universitäten angeschlossen sind. Die dort arbeitenden Ärzte durchlaufen ein Studium wie zum Beispiel auch ein Hausarzt. In den meisten Fällen wird die Rechtsmedizin auf Antrag von Staatsanwaltschaft, Polizei oder Jugendamt tätig, selten für Privatpersonen. Die Arbeit der Rechtsmediziner bestehe darin, zu erkennen, zu dokumentieren und zu interpretieren, das heißt gerichtsverwertbar schriftlich, durch Fotos und durch ein Schema, welcher Ablauf wahrscheinlich dem Missbrauch zugrunde liegt, festzuhalten.

Seit 1996 arbeitet Frau Dr. Niess in Frankfurt am Universitätsklinikum, wo zu Beginn wenige Fälle untersucht wurden, bei denen aber die Eindeutigkeit des Missbrauchs außer Frage stand. In dieser Zeit waren Rechtsmedizin, Polizei und Jugendämter oft ihrer eigenen Ohnmacht ausgesetzt, da es noch keine Strukturen für die Vorgehensweise gab. Heutzutage landen 10 Fälle pro Monat allein im Institut in Frankfurt und zwischen 30 bis 40 Tötungen pro Jahr! Zur Erinnerung: Es gibt 34 Institute in Deutschland! Vor einiger Zeit habe ein Freund sie gefragt: „Hast Du keine Angst davor, einer Mutter das Kind wegzunehmen?“ berichtete Frau Dr. Niess aus ihrem Umfeld. Aus dieser Frage ist abzuleiten, dass unsere Gesellschaft den Fokus immer noch nicht auf die Kinder ausgerichtet hat! Sie habe mehr Angst davor, etwas zu übersehen und damit ein Kind Umständen weiter ausgesetzt zu lassen, die eindeutig traumatisierend sind. Immer, wenn in den Medien von Kindesmisshandlung mit Todesfolge berichtet wird, sehe sie sofort in ihren Unterlagen nach, ob das Kind einmal bei ihr vorgestellt worden sei. Für ihre Arbeit beherzige sie die Aussage eines Kollegen: „Kinderschutz ist Chefsache“.

Zwischen den beiden Situationen, ein Kind aus einer Familie herauszunehmen oder es dort ungeschützt zu lassen, gebe es viele Möglichkeiten und Maßnahmen, die in einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten, Psychologen, Jugendämtern, Sozialdiensten, Kita/Schule und Weiteren gemeinsam verabredet werden. Fallen Pädagogen in Schulen und Kindergärten oder anderen Einrichtungen oder Verwandten oder Nachbarn ungewöhnliche oder besonders häufige Verletzungen auf, haben diese die Möglichkeit, eine Meldung an das Jugendamt zu machen. Das Jugendamt kann dann, nach Zustimmung durch die Eltern, eine Untersuchung in der Kinderschutzambulanz veranlassen, in der die Kinder auf psychischen, sexuellen und körperlichen Missbrauch hin untersucht und die Verletzungen durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychologen, Kinderärzten und Rechtsmedizinern auch gerichtsverwertbar beurteilt und dokumentiert werden. Danach werden Maßnahmen in einem sogenannten Hilfeplan zusammengefasst, die das Beste für das Kind im Auge haben sollen. Im Anschluss zeigte und erläuterte sie Fotos von verschiedenen, dokumentierten Fällen. Sie ermutigte das Publikum, sich bei einem Verdacht, der auch anonym möglich ist, an das Jugendamt zu wenden, und dies auch als Multiplikator in der Gesellschaft weiterzugeben. Denn anders, als es die landläufige Meinung sei, seien Kindesmisshandlung, Kindeswohlgefährdung und sexueller Missbrauch in allen Gesellschaftsschichten allgegenwärtig.


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