Sexuelle Belästigung vor Steinauer Lokal

Steinau
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Weil er einer jungen Frau an den Po gefasst hatte, muss ein 53-Jähriger eine Geldstrafe von 800 Euro (40 Tagessätze zu je 20 Euro) bezahlen. Der Steinauer hatte den Vorwurf vor dem Amtsgericht Gelnhausen zwar bestritten, nahm aber abschließend das Urteil sofort an. Der Vorfall hatte sich Anfang Mai dieses Jahres vor einer Steinauer Lokalität zugetragen. Im Eingangsbereich soll der Mann im Vorbeigehen der 21-Jährigen ans Gesäß gefasst haben.



Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Er sei an besagtem Tag der Frau zwar dort begegnet, habe sie aber lediglich im Außenbereich des Oberschenkels mit der Hand berührt. Das sei als Geste „freundlich gedacht“ gewesen. Außerdem habe er zu dem in der Nähe befindlichen Freund der Frau gesagt: „Du hast eine hübsche Freundin.“

Ganz anders die Darstellung der 21-Jährigen, die in der Lokalität als Servicekraft arbeitet. Der Angeklagte habe schon seit längerem Hausverbot gehabt, woran er sich öfters nicht gehalten habe, so auch am Tattag. Deswegen musste auch schon hin und wieder die Polizei das Hausrecht durchsetzen.

An dem Mai-Tag habe der 53-Jährige erneut das Gespräch zu ihr gesucht und sie „vollgelabert“. Zu dem Griff an den Po habe er ihr auch den Wunsch geäußert, mit ihr Sex haben zu wollen. Andere Besucherinnen seien nach ihrer Aussage in der Vergangenheit auf die Avancen des Mannes eingegangen und seien gegen eine Geldzahlung mit ihm intim gewesen.

Geld habe er ihr auch angeboten, als ihm die Anzeige wegen des Po-Griffs von der Justiz zugestellt worden war. Zehn Euro habe er ihr zahlen wollen, wenn sie den Vorwurf zurücknehme. Immer wieder habe er auch nach dem Vorfall den Kontakt mit ihr gesucht, was er in seiner Aussage zuvor bestritten hatte.

Bilder aus Überwachungskameras zeigten das Geschehen vor und nach dem Übergriff und stimmten mit den Schilderungen der jungen Frau überein. Deswegen hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau keinerlei Zweifel an der Schuld des Frührentners. Bedauerlich sei seine geringe Einsichtsfähigkeit - positiv, dass er bislang nicht straffällig war. Sie forderte eine Geldstrafe von 1000 Euro.

Richter Dr. Wolfgang Ott reduzierte in seinem Urteil auf 800 Euro und kritisierte das Nachtatverhalten des Mannes, als er dem Opfer Geld für die Rücknahme der Anzeige bot. hd


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