Steinau: Bewährungsstrafe für brutale Attacke gegen 27-Jährigen

Steinau
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Wegen einer Nichtigkeit geraten zwei Gruppen in Steinau in Streit. Am Ende liegt ein 27-Jähriger bewusstlos und erheblich verletzt auf der Straße. Der Mann, der das angerichtet hat, bekam nun vor dem Amtsgericht Gelnhausen dafür seine Strafe. Richter Wolfgang Ott verurteilte den 23-Jährigen aus einem Stadtteil von Bad Soden-Salmünster wegen zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss er an das Opfer ein Schmerzensgeld von 5000 Euro bezahlen.



Der Verurteilte hatte sich in der Verhandlung reuig gezeigt, bereits kurz nach der Tat bei dem Opfer per Handy entschuldigt und wiederholte dieses persönlich noch einmal im Gerichtssaal. In den Abendstunden des 31. Oktober 2020 waren einige junge Leute in Steinau unterwegs. Es galt, vor dem nächsten Corona-Lockdown noch einmal in geselliger Runde beisammen zu sitzen. Zwei Gruppen – eine mit fünf Personen, eine mit neun – trafen dabei in einem Lokal in der Innenstadt aufeinander. Zunächst gab es zwischen beiden Parteien ein verbales Scharmützel, im Zuge dessen der 23-Jährige einem 25-Jährigen mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. Das ließ den Wirt handeln. Er verwies die beiden Gruppen nacheinander aus dem Lokal und rief die Polizei um Hilfe. Eine Streife war auch schnell vor Ort und nahm vor der Gaststätte die Personalien der Beteiligten auf.

In diesem Moment rannten plötzlich aus der Fünfer-Gruppe der Angeklagte und ein Kumpel an den Beamten vorbei und attackierten zwei Männer aus der gegnerischen größeren Gruppe, die unweit entfernt standen. Der Kurstädter schlug dabei dermaßen wuchtig gegen den Kiefer des 27-Jährigen, dass dieser zu Boden ging und bewusstlos liegenblieb. Der wurde zwar umgehend medizinisch versorgt. Doch die Folgen für den jungen Steinauer sind erheblich. Sein Unterkiefer wurde zweifach gebrochen und verrutschte um einen halben Zentimeter. Bald danach erfolgte eine erste Operation. Doch die Verletzung ist so komplex, dass in Kürze noch einmal ein Eingriff erforderlich ist. Das Opfer schilderte vor Gericht, welche Schmerzen er durch die Attacke erlitt – bis zum heutigen Tage, beispielsweise beim Essen. Manche harten Speisen könne er nicht mehr zu sich nehmen. Seit dem Vorfall müsse er zudem eine Zahnspange tragen. Sechs Wochen war er krankgeschrieben. Vermutlich werden auch nach der zweiten Operation irreparable Schäden zurückbleiben. Bislang habe er schon 60 bis 70 Arzttermine absolvieren müssen, viele davon in der Uniklinik Frankfurt.

Bis heute sei es ihm ein Rätsel, warum er attackiert wurde, da er dem Angreifer nichts getan habe und mit ihm keinen Streit hatte, erklärte der Steinauer. Man habe sich lediglich vom Sehen gekannt Der Schlag sei für ihn aus heiterem Himmel gekommen. Der zweite Angreifer attackierte bei der Aktion einen anderen Mann. Gegen ihn wurde separat von der Justiz ermittelt. Der Beschuldigte im vorliegenden Fall räumte vor Gericht von Anfang an seine Schuld ein. Er habe an diesem Tag schon morgens mit dem Konsum von Alkohol – Apfelwein und Schnaps - begonnen. Der Vorfall tue ihm schrecklich leid, ergänzte sein Verteidiger. Sein Mandant werde sich den Folgen stellen, für die Sache geradestehen und jede Strafe akzeptieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine 16-monatige Bewährungsstrafe und die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Training gefordert. Der Vertreter der Nebenklage sprach von einem „heimtückischen Anschlag“ und einer „körperlichen Misshandlung“. Gegen den Angeklagten war bereits als Heranwachsender wegen Körperverletzung ermittelt worden, das Verfahren seinerzeit aber eingestellt worden. / hd


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