Zwei Steinauer zündeten nachts Mülltonnen an

Steinau
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Dieser Unfug hätte schlimm ausgehen können: Zwei Steinauer zünden nachts eine Mülltonne an, die direkt vor einem Wohnhaus steht. Das Müllgefäß wurde zerstört. Die Flammen schlugen aber glücklicherweise nicht auf das Gebäude über. Nun saßen die beiden Herren auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gelnhausen. Dort beteuerten die beiden 31-Jährigen, sich an nichts mehr erinnern zu können, was in der Tatnacht am 27. Januar vergangenen Jahres passierte.



Bei dem einen hätten sie im Vorfeld zuhause reichlich Alkohol in Form von Schnaps konsumiert. Anschließend wollten sie ein bisschen „Luft schnappen“. Bei ihrem Rundgang kamen die Arbeitslosen auch an einer Tankstelle vorbei, wo angeblich „ein Schwarzer“ einem der beiden Steinauer eine Tablette anbot, die dieser auch schluckte. Daraufhin sei ihm schlecht geworden und er habe sich auf dem Weg Richtung Innenstadt mehrfach übergeben müssen.

Er und sein Kumpel – auch ohne Einnahme der ominösen Tablette - machten für den weiteren Verlauf einen Filmriss geltend. Nicht ausschließen wollten sie aber, dass sie es waren, die dann in der Brüder-Grimm-Straße die Mülltonne ansteckten. Dabei wurden sie auch von einem Zeugen beobachtet. Und ein Handyfoto zeigte das Duo bei ihrem Treiben im Zentrum der Grimm-Stadt.

Die alarmierte Polizei entdeckte die beiden Angeklagten später an ungewöhnlicher Stelle: Sie hatten sich zum Aufwärmen in den Vorraum eines Geldinstituts begeben.

Beide bereuten vor Gericht ihr Handeln. „So was Doofes macht man nicht“, formulierte es einer. Und der anderer erklärte: „Eigentlich haben wir beide genug Hirn, um so etwas nicht zu machen.“ Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mahnte, wie leicht daraus ein großes Feuer mit Personenschaden hätte entstehen können.

Richter Wolfgang Ott verurteilte beide wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung. Der eine muss 300 Euro (30 Tagessätze zu jeweils 10 Euro) bezahlen, der andere 400 Euro, weil er bereits im Jahr 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss sowie Unfallflucht verurteilt worden war. Und der Vorsitzende mahnte beide, sie sollten versuchen, endlich ihr Leben in den Griff zu bekommen. Das Urteil wurde umgehend rechtskräftig. / hd


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