Steinau: 45-Jähriger des versuchten Kindesmissbrauchs und mehrerer Vergewaltigungen schuldig

Steinau
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Zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten ist ein 45-jährigen Steinauer verurteilt worden. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Hanau unter Vorsitz von Richter Kolja Fuchs ahndete damit einen Fall von versuchtem sexuellen Missbrauch eines Kindes sowie sechs Fällen von Vergewaltigung einer erwachsenen Frau. Von weiteren zunächst angeklagten Taten wurde der Angeklagte freigesprochen.

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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte mit drei Jahren und neun Monaten eine geringere Strafe gefordert. Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch ohne äußere Regung zur Kenntnis. Anderweitig flossen aber im Gerichtssaal Tränen. Die Taten geschahen alle im unmittelbaren Umfeld des Mannes. „Sie haben sich einfach genommen, wozu es ihnen gelüstete“, fasste der Vorsitzende zusammen. Dabei habe er Vertrauensverhältnisse missbraucht, Macht über andere Menschen ausgeübt und sie zu Objekten degradiert.

Nach Feststellung des Gerichts setzte der 45-Jährige im Jahr 2017 eine Bekannte seines Sohnes auf seinen Schoß und nutzte die Situation, um sich damit zu erregen. Das Mädchen war zur Tatzeit 14 Jahre. Opfer der Vergewaltigungen war seine damalige Lebensgefährtin. Tatorte waren seine und die Wohnung der 32-Jährigen, beide in Steinau. Gegen ihren Willen vollzog er mehrmals mit ihr den Geschlechtsverkehr. Mit seinen Praktiken fügte er ihr nach Feststellung des Gerichts dabei heftige Schmerzen zu. Immer wieder habe sie diese Handlungen missbilligt. Einmal machte er sie daher mit einem Faustschlag gegen ihren Oberschenkel gefügig, in anderen Fällen schrie er sie an.

In zwei Fällen drang er mit einem Schlüssel, den sie ihm überlassen hatte, nachts in ihre Wohnung ein, riss sie aus dem Schlaf und vergewaltigte sie. Die 32-Jährige leidet noch heute – wie auch das Mädchen – unter den Übergriffen. Dies zeigt sich in Schlafstörungen und Angstzuständen. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe teilweise eingeräumt, nach Ansicht des Gerichts aber auch viele Dinge beschönigt. So habe er davon gesprochen, dass der Sex mit der Frau stets einvernehmlich war. Sobald sie anfing zu weinen, habe er aufgehört.

Vom Vorwurf des Missbrauchs seines eigenen Sohnes wurde er freigesprochen, da dessen Aussagen widersprüchlich waren und vor Gericht „eklatante Abweichungen“ zu früheren Angaben aufwiesen. Auch ein weiterer Anklagepunkt bezüglich eines Übergriffes gegen die Freundin des Sohnes musste aufgrund mangelnder Beweislage fallen gelassen werden. Das bedeute nicht, dass das Gericht in diesen Punkten von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sei, erklärte der Vorsitzende. Die vorliegenden Erkenntnisse reichten aber eben nicht für eine Verurteilung.

Nach Ansicht des Richters sei der Angeklagte voll schuldfähig, wie auch ein Gutachter feststellte. Allerdings könne bei ihm von einer Enthemmung wegen des damaligen Konsums von Rauschmitteln ausgegangen werden. Beim Strafmaß wurde eine Reduzierung wegen einer früheren Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs aufgrund eines „Härtefallausgleichs“ vorgenommen.

Richter Fuchs wies auf die zwei Gesichter des 45-Jährigen hin. So sei er in der Beziehung zu der 32-Jährigen nicht nur durch Strenge und Gewalt aufgefallen, sondern habe auch einen liebevollen Umgang gezeigt. Auch seine Kinder seien ihm im Leben äußerst wichtig gewesen. Diese hätten das erwidert, indem sie ihn liebevoll als „Papa“ bezeichneten. Doch genau diese Vertrauensbeziehung habe er sich zu Nutzen gemacht und die Kinder als Objekte benutzt.

Der Vorsitzende riet dem Verurteilten, sich in der Haft um eine therapeutische Aufarbeitung der Vorfälle zu kümmern, um – wie er es selbst formuliert hatte – mit der Vergangenheit abzuschließen. Andernfalls prophezeite er ihm, dass bei weiteren Vorfällen in Freiheit die Justiz mit einer dauerhaften Sicherungsverwahrung reagieren könne. Nach der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte wieder zurück ins Gefängnis gebracht. / hd


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