Wegen 20 Fällen von Computerbetrugs ist eine 49-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Amtsgericht Gelnhausen sah es als erwiesen an, dass die Steinauerin im Zeitraum von Ende Mai 2018 bis Ende Juli 2019 unbefugt die EC-Karte einer Seniorin genutzt und Barabhebungen für eigene Zwecke vorgenommen hatte. In 20 Fällen holte sie bei einem heimischen Geldinstitut unterschiedlich große Beträge aus dem Geldautomaten und zweigte das Geld für den eigenen Lebensunterhalt ab. Insgesamt betrog sie so um einen Geldbetrag von fast 15.000 Euro.
Die Scheckkarte gehörte eigentlich der Mutter ihres Lebensgefährten, die wegen ihres Zustandes in einem Altenheim in der Region untergebracht war. Wie sie an die Karte und die Geheimzahl kam, konnte sie nicht mehr sagen. Vermutlich war sie aber der alten Dame im Vorfeld bei Bankgeschäften behilflich.
Die 49-Jährige räumte die Vorwürfe vor Richterin Maith sofort umfassend ein und übernahm die Verantwortung für die Taten: „Das war absoluter Blödsinn.“ Sie habe zum damaligen Zeitpunkt erhebliche psychische Probleme gehabt. Ihr Partner sei ebenfalls krank gewesen. Hinzu kam ein großer Schuldenberg. Da kam sie auf die Idee, sich an dem fremden Konto zu bedienen. Mit dem Geld sei sie aber nicht „groß einkaufen gewesen“, sondern habe nur „Löcher gestopft“. Es seien halt die damaligen Lebensumstände gewesen, die sie zu den Taten verleitet hätten, räumte sie reuig ein. Mittlerweile habe sie Privatinsolvenz beantragt.
Das kriminelle Tun kam ans Tageslicht, weil irgendwann wegen des niedrigen Kontostands die regelmäßigen Abbuchungen für die Kosten des Altenheims der Seniorin nicht mehr möglich waren. Als dann eine amtliche Betreuerin eingesetzt wurde, fielen die Unregelmäßigkeiten auf. Der Staatsanwalt wertete das Geständnis der Frau positiv, kritisierte allerdings, dass sie ihre Probleme auf dem Rücken der alten Frau ausgetragen habe. Er bezeichnete ihr Handeln als „dämliche Tat“, weil es irgendwann herauskommen musste und forderte für die bislang nicht Vorbestrafte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.
Der Verteidiger sprach von einer „Notlage“ der Angeklagten. Er habe den Eindruck, sie wollte ihrem Lebenspartner helfen und die alte Frau nicht bestehlen. Eine Sanktion von maximal einem Jahr Freiheitsstrafe sei ausreichend. Richterin Maith verhängte 16 Monate auf Bewährung. Die 49-Jährige habe ein Vertrauensverhältnis ausgenutzt. Das kriminelle Tun entspreche aber nicht ihrem Naturell. / hd
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de

















