Weil er in Steinau seinen Stiefsohn und seine Lebensgefährtin misshandelt hat, wurde ein 27-Jähriger aus Darmstadt im Amtsgericht Gelnhausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Maler- und Lackierer gestand, im September des vergangenen Jahres sowohl das zweijährige Kind als auch seine Freundin geschlagen zu haben.
„Ich gebe zu, ich habe ihn geschlagen, aber sie hat ihn in den Wochen davor auch geschlagen“, lässt sich nach dieser Aussage des Angeklagten nur erahnen, was das Kind zu erleiden hatte und möglicherweise auch noch zu erleiden hat. Zumal der 27-Jährige bereits in den Jahren zuvor von den Amtsgerichten in Büdingen und Darmstadt jeweils zu Geldstrafen verurteilt worden war, weil er seine damaligen Lebensgefährtinnen misshandelt hatte. Einen Grund für einen derartiges Verhalten darf es nicht geben und so klingt auch die Aussage des Darmstädters, warum er letztlich am 22. September 2013 erneut ausgerastet ist, lapidar: Das Kind habe eine Spielekonsole auf die Spüle gelegt, die dabei nass geworden sei.
Anschließend schlug er dem Kind mit der flachen Hand ins Gesicht und packte es so fest im Nackenbereich an, dass seine Fingerabdrücke noch Tage später auf der Haut zu sehen waren. Als sich die Mutter des damals Zweijährigen einmischte, bekam sie mehrere Faustschläge ab und erlitt dabei schmerzhafte Hämatome. „Das war ein Fehler von mir“, wollten ihm Gericht und Staatsanwaltschaft diese Aussage angesichts seiner Vorstrafen allerdings nicht so recht glauben.
„Es ist ganz übel, ein zweijähriges Kind zu schlagen. Da fehlen einem die Worte“, hieß es schließlich auch in der Urteilsbegründung, an eine weitere Geldstrafe sei nicht zu denken gewesen. Die siebenmonatige Freiheitsstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss der Darmstädter an einem Anti-Gewalt-Training teilnehmen.