Aus dringendem aktuellem Anlass lädt Bürgermeister Malte Jörg Uffeln alle Steinauerinnen und Steinauer und alle interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem MKK zu einem Blitzseminar für Donnerstag, 6.10.2016 um 19 Uhr in die Markthalle des Steinauer Rathauses ein.
Konkret geht darum, wie „präzise“ eine Patientenverfügung abzufassen ist.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Beschluss vom 6.7.2016 ( XII ZB 61/16) ausgeführt, dass die in vielen Patientenverfügungen verwendete Formel „ keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ für sich alleine genommen nicht den Bestimmtheitsanforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches genügt. Seit diesem Beschluss herrscht viel Unsicherheit in der Bevölkerung.
Was nun: Muss jetzt jeder Mensch seine Patientenverfügung neu fassen? Was ist mit bestehenden und hinterlegten Patientenverfügungen? Wie muss ich jetzt rechtssicher meine Patientenverfügung schreiben? Im Seminar werden Antworten auf die offenen Fragen gegeben. Das Seminar ist ein kostenfreier Bürgerservice der Brüder-Grimm- Stadt Steinau an der Straße. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Teilnehmer erhalten ein Informationspapier.
Referent: Bürgermeister Malte Jörg Uffeln.
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