Verleihung des Ehrenpreises „Wächter 2017“

Wächtersbach

Seit 2015 verleiht die Stadt Wächtersbach alljährlich für herausragendes ehrenamtliches Engagement im sozialen, ökologischen, politischen, humanitären oder einem sonstigen gesellschaftlichen Bereich den Ehrenpreis „Wächter“.

VORSPRUNG - Anruf genuegt
Stadt Schlüchtern

Mit diesem Preis sollen die Personen oder Personengruppen geehrt werden, deren herausragendes ehrenamtliches Engagement dem Wohl der Allgemeinheit dient und das Ansehen der Stadt fördert. Grundlage für diese Ehrung bilden die „Richtlinien für ehrenamtliches Engagement“, welche seinerzeit von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden.

Der „Wächter“ kann dabei für folgende Bereiche verliehen werden:

Ehrenamtliches Engagement (z. B. in Vereinen oder in sozialen, ökologischen, politischen oder humanitären Bereichen)
Ehrenamtliche Rettungs- und Hilfskräfte (Feuerwehr, THW, DRK usw.)
Kultur (Musik, Kunst, Gesang, Schriftwerke usw.)
Engagement U 18
Für das Lebenswerk
Wirtschaftliche Innovation/Engagierte Unternehmer
Heimatpflege

Vorschläge, welcher Person oder welcher Gruppe der Preis verliehen werden sollte, können auch von den Bürgerinnen und Bürger, insbesondere von den Vereinen der Stadt Wächtersbach eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Verleihung des Wächters erhält man auf der Internetseite der Stadt Wächterbach unter „Aktuelles → Verleihung des Wächters“. Dort stehen auch die betreffenden Richtlinien sowie ein Vordruck zur Einreichung des Vorschlags zum Download zur Verfügung. Ansprechpartner zur Verleihung dieses Ehrenpreises im Rathaus ist Herr Kailing (Tel. 06053 802-72), bei ihm kann der entsprechende Vorschlagsbogen ebenfalls abgeholt werden.

Vorschläge für die Verleihung des Wächters 2017 können noch bis zum 20. August 2017 eingereicht werden, teilt die Stadt Wächtersbach in ihrer Pressemeldung mit.


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