Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt Wächtersbach

Wächtersbach

Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist.

Autohaus Koch
Messe Wächtersbach

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet werden kann.

Da sich in unserer Altstadt fast ausschließlich Fachwerkhäuser befinden, gilt dem Gesetz folgend, das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Pfarrgasse, Forsthof, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz, Rosengasse und Brunnenplatz.


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