Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist.
Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt Wächtersbach
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus