Wächtersbach: Exhibitionist muss ins Gefängnis

Wächtersbach
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Weil er sich vor seinen Nachbarinnen entblößt hat, muss ein 46-jähriger Mann aus Wächtersbach für acht Monate ins Gefängnis. Zweimal hatte er sich im Treppenhaus erst der Mutter und dann der Tochter gezeigt und dabei masturbiert. Da er bereits im März 2018 wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft im Amtsgericht Gelnhausen diesmal aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit keine andere Möglichkeit, als ihn hinter Gitter zu schicken.

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Der 46-Jährige zeigte keine Reue, behauptete stattdessen, dass er in seiner Wohnung immer nackt rumlaufe.

Am 1. August 2018 war eine 42-jährige Frau gerade auf dem Weg zu ihrer Wohnung in dem Mehrfamilienhaus in Wächtersbach, als sie den Angeklagten in dessen Haustür erblickte – splitternackt und mit der Hand am Glied. „Vorher war er ein ganz lieber Nachbar“, hatte die dreifache Mutter anschließend allerdings Angst vor weiteren Vorfällen. Die blieben ihr zwar erspart, als ihre 18-jährige Tochter aber kurz vor Weihnachten alleine in der Wohnung war, klingelte der 46-Jährige. Und der Blick durch den Türspion war wenig erfreulich: Wieder stand der Nachbar splitternackt im Hausflur und masturbierte. Die junge Frau rief die Polizei, verließ zunächst für einige Nächte die Wohnung. Doch auch danach war noch nicht Ruhe, einige Wochen später lag ein Nacktfoto des Mannes vor der Haustür der Familie. Dieses stammte vermutlich aus einer Schublade in einem Schuhschrank, in der er weitere freizügige Ablichtungen von sich aufbewahrte.

Die Angaben des Angeklagten in der Verhandlung, der ohne Verteidiger erschienen war, überzeugten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht: Zunächst stritt er alles ab, angeblich laufe er immer nackt in seiner Wohnung rum und habe beim ersten Fall alle Fenster und Türen zum Lüften geöffnet. An den zweiten Fall könne er sich gar nicht erinnern, sagte aber zwischenzeitlich einmal, dass er an diesem Tag betrunken nach Hause gekommen sei. Als sich die Gefängnisstrafe nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft andeutete, erklärte er plötzlich seine Bereitschaft für eine Therapie und behauptete sogar, seit eineinhalb Jahren homosexuell zu sein.

Das alles wollte ihm im Amtsgericht Gelnhausen niemand glauben, zumal er dort erst im März 2018 wegen zwei exhibitionistischen Handlungen zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt worden war. Der schnelle Rückfall, das fehlende Geständnis und die einschlägige Vorstrafe sorgten dann dafür, dass keine positive Sozialprognose abgegeben wurde und er nun für acht Monate ins Gefängnis soll.


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