Tödlicher SEK-Einsatz: Einbrecher-Duo verurteilt

Wächtersbach
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Es war einer Polizeieinsatz, bei dem am Ende nur noch Fassungslosigkeit blieb: Bei der Verfolgung von zwei Einbrechern in Wächtersbach wurde im Juni 2019 ein Beamter des SEK Frankfurt von einem Zug erfasst und tödlich verletzt. Die Männer entkamen, zwei Komplizen wurden verhaftet und im Dezember des vergangenen Jahres im Amtsgericht Gelnhausen zu Bewährungsstrafen verurteilt.

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Am Dienstag standen nun die zunächst monatelang flüchtigen anderen beiden Einbrecher vor Gericht. Die 33 und 25 Jahre alten Männer waren Ende 2019 in ihrer Heimat Rumänien verhaftet und nach Deutschland überstellt worden. Welche tragischen Folgen ihre Flucht hatte, wollen sie erst zuhause im Internet gelesen haben.

Gemeinsam mit den bereits verurteilten und vielfach vorbestraften Brüdern, gegen die Haftstrafen von 15 Monaten und 2 Jahre auf Bewährung ausgesprochen worden waren, hatten sie sich auf „Fressnapf“-Märkte, eine Fachhandelskette für Tiernahrung, spezialisiert. Aufgefallen waren sie der Polizei bereits im Frühjahr 2019 im Raum Trier, wo sie mit einem schwarzen Audi A6-Avant mit französischem Kennzeichen unterwegs waren. In acht vergleichbare Märkte für Tiernahrung war zu dieser Zeit in Luxemburg eingebrochen worden und immer wieder geriet dieser schwarze Kombi ins Visier der Fahnder, nachgewiesen konnten den vier Rumänen diese Taten allerdings bis heute nicht.

Vor dem Schöffengericht in Gelnhausen, das ausnahmsweise im Hanauer Gerichtsgebäude tagte, da beide Angeklagten bis dato in Untersuchungshaft waren und eine entsprechende Zelle für die kurzzeitige Unterbringung vor Verhandlungsbeginn nach der Überführung aus der Justizvollzugsanstalt im Amtsgericht Gelnhausen aktuell nicht zur Verfügung steht, gestanden sie aber zumindest drei Taten. In der Nacht zum 15. Mai 2019 hebelten sie, noch zu Dritt unterwegs, am Fressnapf-Markt im Coleman-Park in Gelnhausen die Eingangstür auf, verschafften sich Zugang zum Büro und knöpften sich dort dann den Tresor vor. Wie sich später herausstellte, hätten sie nach den aufwendigen Arbeiten mit einem Winkelschleifer (Flex) nur noch einen Riegel nach oben schieben müssen, um den Tresor zu öffnen. Allerdings verließen sie ohne Beute den Markt. In der darauffolgenden Nacht fast die identische Vorgehensweise an einem Fressnapf-Markt in Fulda, aber auch hier scheiterten sie am Tresor und erbeuteten nur einen Laptop, den sie auf der Autobahn aus dem Fenster warfen. Wenig später wurden sie zwar von der Polizei gestoppt, die nach der Sprengung eines Geldautomaten in Fulda nach drei Männern in einem schwarzen Auto fahndete. Ihre Personalien wurden kontrolliert, festgehalten wurden die Rumänen allerdings nicht.

Danach schalteten sich Spezialisten der Polizei ein, ein Peilsender gab mittlerweile Auskunft, wo sich der schwarze Audi befand. Der Wagen kehrte zunächst in die Region Trier zurück, bevor es dann am 5. Juni wieder in den Main-Kinzig-Kreis ging. Im Visier hatten sie diesmal den Fressnapf-Markt in Wächtersbach, in dem sich diesmal nach Ladenschließung ein Spezialeinsatzkommando der Polizei postierte. Der inzwischen als vermeintlicher Tresorspezialist hinzugeholte vierte Rumäne wurde im Büro des Marktes nach heftiger Gegenwehr verhaftet, sein jüngerer Bruder im Fluchtfahrzeug überwältigt. Den beiden Angeklagten allerdings gelang die Flucht. Der 25-Jährige räumte ein, das Handwerkszeug durch ein für den Einstieg aufgebrochenes Fenster gereicht und danach eine Pappe als Sichtschutz davor gehalten zu haben. Der ältere Angeklagte stand Schmiere. An den drei Märkten hinterließen sie übrigens einen Sachschaden von insgesamt über 10.000 Euro.

Als die Polizei in Wächtersbach kurz nach Mitternacht zuschlug, rannten die beiden Angeklagten laut eigenen Angaben in Richtung der unweiten Bahnstrecke Frankfurt-Fulda und dann immer die Gleise entlang. Weder den Zug noch den tödlichen Unfall hinter ihnen wollen sie bemerkt haben, die Polizei suchte anschließend stundenlang unter anderem mit einem Hubschrauber vergeblich nach den beiden Männern. Verhaftet wurde der 33-Jährige schließlich fünf Monate später am Flughafen in Rumänien und sein jüngerer Komplize auf einer Baustelle in seinem Heimatland, wo er inzwischen arbeitete.

Da beide bislang nicht straffällig geworden waren, waren sich die Prozessbeteiligten bereits kurz nach Beginn der Verhandlung einig, dass auch für sie noch eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt. Das Schöffengericht verurteilte beide zu jeweils zwei Jahren, die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, außerdem müssen sie in ihre Heimat Rumänien zurückkehren und sich dort bei der Polizei melden. Die Männer wurden umgehend nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. 


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