Für die Wasserlieferung gilt grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Die Umsetzungsregelungen sehen für Wasserversorger entweder die Möglichkeit einer Zwischenablesung vor oder, dass am Ende des Ablesezeitraums zum 31.12.2020 die gesamte Wasserlieferung für das Jahr 2020 der reduzierten Umsatzsteuer von 5 % statt 7 % unterliegt.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wächtersbach GmbH hat in seiner Sitzung beschlossen, für die Wasserlieferung des gesamten Jahres 2020 den reduzierten Umsatzsteuersatz von 5 % mit dem Endverbraucher abzurechnen.
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