Wächtersbach: Mitpatientin mit Elektroviehtreiber angegriffen

Wächtersbach
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Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Verstoss gegen das Waffengesetz lautet der Vorwurf in einem Prozess, der am Donnerstag, 11. August, im Landgericht Hanau beginnt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 1986 geborenen Angeklagten vor, in einem wegen ihrer Minderbegabung bestehenden Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit am 25.02.2022 in Wächtersbach in einer Einrichtung betreuten Wohnens mit einem Elektroimpulsgerät (Elektroviehtreiber) einer Mitpatientin zwei Mal Schmerzen zugefügt zu haben.

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Außerdem soll sie bereits am 26.07.2021 gegen 22 Uhr in der Küche des Wohnheims in Wächtersbach die Absicht gefasst haben, das Wohnheim niederzubrennen, weil es ihr dort nicht mehr gefiel. Aufgrund dessen soll sie eine Küchenrolle in den Toaster gesteckt, diesen angeschaltet und die Küche verlassen haben. Wie von der Angeklagten erwogen, fing der Toaster an zu brennen, wobei das Feuer auf die Küchenzeile überging. Die Küchenwand wurde stark durch Ruß beschädigt, aber nicht so stark betroffen, dass ein selbstständiges Brennen vorlag.

Der Brand konnte durch Pflegekräfte gelöscht werden. Selbstständige Löschversuche unternahm die Beschuldigte nicht. Die Strafkammer hat die Voraussetzungen einer dauerhaften Unterbringung in der gerichtlichen Psychiatrie zu prüfen. Der Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau beginnt am 11. August um 9 Uhr in Saal 216 A.

 


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