Wächtersbach: 23-Jähriger hatte Kinderpornos auf dem Handy

Wächtersbach
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Zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ist ein 23-Jähriger wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Bildmaterials verurteilt worden. Die Sanktion wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Wächtersbacher 1200 Euro an die Hilfsorganisation Kinderzukunft in Gründau überweisen und ihm wird eine Bewährungshelferin zur Seite gestellt. Alle Seiten nahmen das Urteil umgehend an.

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Im Zuge überregionaler Ermittlungen war die hiesige Justiz auf den jungen Mann, der bislang nicht vorbestraft war, gestoßen. In diesem Fall hatten Behörden aus dem nordrhein-westfälischen Mettmann den Tipp gegeben. Sie hatten im Rahmen eines Verfahrens gegen einen anderen Mann dessen Handy ausgelesen und waren dabei auf die WhatsApp-Gruppe „Teenporn“ gestoßen, die 161 Mitglieder zählte. Einer davon war der 23-Jährige aus der Messestadt.

In dem Forum wurden pornographische Bilder von Erwachsenen versendet, aber auch strafbare Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. Untereinander kannten sich die Teilnehmer nicht.

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, in dem Forum ein knappes Jahr Mitglied gewesen und Bilder bezogen zu haben. Im Internet sei er auf die Gruppe gestoßen. Ihm sei es eigentlich nur um Nackt-Bilder von volljährigen, jungen Erwachsenen gegangen. Dennoch unternahm er nach Feststellung des Gerichts aktiv keine Anstrengungen, die mitversandten kinder- und jugendpornographischen Darstellungen zu löschen. Die Ermittler fanden hierzu jedenfalls auf seinem Handy insgesamt neun Dateien, wobei eine laut Richter Andreas Weiß besonders üble Darstellungen beinhaltete.

Seitdem der Wächtersbacher ins Visier der Polizei geraten war, ist er nach eigenen Angaben nicht mehr in dem Forum aktiv. Er bereue heute seine Taten. Mittlerweile lebe er in geordneten Verhältnissen und habe eine Freundin.

Beim Strafmaß waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter einig. Und so wurde es auch umgehend rechtskräftig. / hd


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