Wächtersbach: Durchsicht der Akten zur Schlossgastronomie beginnt

Wächtersbach
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Nach dreißig Minuten ist es am Donnerstagabend vorbei für die Öffentlichkeit: Der Wächersbacher Akteneinsichtsausschuss zur Schlossgastronomie beginnt mit der Sichtung der Akten, die Öffentlichkeit darf daran nicht teilhaben. Dieser Entscheidung, die einstimmig einem Antrag der SPD und einem Änderungsantrag der Grünen folgt, geht unter der Sitzungsleitung der stellvertretenden Vorsitzenden Angelika Silberling-Antoni (Die Linke, von den Freien Wächtern in den Ausschuss entsandt) eine Diskussion darüber voraus, wie genau die Akteneinsicht vonstatten gehen soll und ob ein Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll oder nicht.

Anzeige
Anzeige


Zuvor jedoch bittet Monika Heil (Freie Wächter) darum, dass dem Ausschuss eine Vollständigkeitserklärung der Verwaltung zu den zu beratenden Unterlagen vorgelegt wird. Magistratsmitglied Oliver Peetz (SPD) sichert zu, dieses Ansinnen mit in den Magistrat zu nehmen. Einig sind sich die Ausschussmitglieder, die Unterlagen Blatt für Blatt durchgehen zu wollen, wobei jedem einzelnen Ausschussmitglied ein kompletter Satz Unterlagen zur Verfügung steht. Die Aktenordner warten bereits gestapelt in einem Einkaufswagen im Hintergrund des Ferdinand-Maximilian-Saals im Schloss.

Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund in einer rechtlichen Stellungnahme den Ausschluss der Öffentlichkeit als zwingend ansieht, da – so führt es Schriftführer und Verwaltungsmitarbeiter Nico Agostini aus – unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Bürgermeister Andreas Weiher (SPD) und seinem Bruder Rüdiger betroffen seien.

Andreas Götzl (CDU) will es genauer wissen: „Mir fehlt die Vorstellung, wenn Verträge, die im dienstlichen Bereich angesiedelt sind, hier vorliegen, wo sollen da die Persönlichkeitsrechte betroffen sein?“ Wie Agostini mitteilt, ist die Akte chronologisch aufgebaut und Persönlichkeitsrechte seinen „durch die Akte hinweg betroffen“. Peetz gibt zudem zu bedenken, dass es auch Schreiben von Dritten gäbe, die der Ausschuss zu Gesicht bekäme, und zeigt sich skeptisch: „Ich weiß nicht, wenn ich eine vertrauliche email als Bürger an die Verwaltung schreibe, ob die in der Öffentlichkeit gezeigt werden kann.“

Verschiedene weitere Für und Wider werden angesprochen, bis schließlich Harald Krügel (SPD) den Antrag stellt, die Öffentlichkeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte auszuschließen, allerdings mit der Möglichkeit, die Beteiligung selbiger zu einem späteren Zeitpunkt wieder ermöglichen zu können. Eva Bonin ergänzt um einen Änderungsantrag der Grünen: Sie möchte den Passus „(...) für den Zeitraum der Akteneinsicht (...)“ im Antrag wiederfinden. Einstimmig so beschlossen.

Die Wahl eines neuen Vorsitzenden wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Akteneinsichtsausschusses stattfinden. Sie wird nötig, weil vor wenigen Tagen der erst vor zwei Wochen gewählte bisherige Vorsitzende Gerhard Kuschnik (SPD) sein Amt niederlegte und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Thorsten Massutat (SPD), sein Amt als Stadtverordneter gänzlich niederlegte.

Der Ausschuss beschäftigt sich mit den Vorwürfen, die Lars Wolf als ehemaliger Pächter der „Wolfs Schänke“, der auch die Gastronomie im Schloss übernehmen sollte, gegenüber Bürgermeister Andreas Weiher (SPD) und dessen Bruder Rüdiger in der Medienöffentlichkeit formulierte (wir berichteten). Die nächste Sitzung findet am 15. März um 19.30 Uhr im Schloss statt. / duw


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2