Wächtersbach: 40-Jähriger greift Ex-Freundin in Bekleidungsgeschäft an

Wächtersbach
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Blutige Rangelei in einem Bekleidungsgeschäft in Wächtersbach: Ein 40-Jähriger attackierte dort seine 34-jährige Ex-Freundin. Für diese vorsätzliche Körperverletzung wurde er nun vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro) verurteilt. Der Staatsanwalt hatte gar 4200 Euro gefordert, seine Verteidigerin hingegen Freispruch. Sie sprach von einem „beidseitigen Gerangel“.

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Von Richter Wolfgang Ott gab es deutliche Worte in der Urteilsbegründung. Bei dem Angeklagten handele es sich um eine „narzisstische Persönlichkeit“, der seine Freundin immer unter Kontrolle gehalten habe. Für seinen Angriff in dem Laden gebe es keine Rechtfertigung. Besonders schlimm sei daran die Tatsache, dass kleine Kinder den Vorfall miterleben mussten.

Dieser hatte sich in den Nachmittagsstunden des 5. September vergangenen Jahres zugetragen. Zu diesem Zeitpunkt kriselte es bereits heftig zwischen den beiden ehemaligen Partnern. Die 34-Jährige aus Biebergemünd war zu dieser Zeit mit ihrem Kind in dem Geschäft in Wächtersbach einkaufen, als dort plötzlich der Angeklagte auftauchte. Wie er herausgefunden hatte, dass sie dort war, blieb ungeklärt. Auf jeden Fall wollte er mit ihr reden, sie aber nicht mit ihm.

Es kam zu einem Streitgespräch, im Zuge dessen er seinen Arm um ihre Hüfte legte und mit den Worten „Ach Schatz“ versuchte, Vertrauen zu schaffen. Tatsächlich wollte er in diesem Moment offenbar aus ihrer Handtasche, die sie über der Schulter trug, das Handy herausholen und darauf Bilder sowie Nachrichten löschen.

Als sie das Ansinnen bemerkte, wehrte sie sich und hielt die Tasche krampfhaft fest. Nun wurde der 40-Jährige noch aggressiver und schubste sie mit beiden Händen. Die Attacke war so massiv, dass schließlich beide in einem Kleiderständer landeten, was für sie erhebliche Folgen hatte. Der Haken eines Kleiderbügels rammte sich in ihren Rücken. Eine schmerzhafte blutende Wunde entstand, die später genäht werden musste und noch heute als Narbe sichtbar ist.

Ihre Hilferufe schreckte eine Bekannte auf, die zufällig im Laden war und ihr zu Hilfe kam. Sie schrie den Aggressor an und bot der Frau an, die Polizei zu rufen, was dieser aber mit der Begründung ablehnte „Das ist so mein Leben!“ – offenbar eine Andeutung, dass sie schon öfter Gewalt in der Beziehung erlebt hatte. Um aber nicht untätig zu sein, rief die Bekannte kurzerhand ihren 35-jährigen Mann zuhause an, der von Beruf Polizist ist. Er gab telefonisch Verhaltensanweisungen und startete umgehend aus Biebergemünd zum Tatort. Bis er eintraf war der 40-Jährige allerdings schon geflüchtet. Obwohl das Opfer keine Anzeige erstatten wollte, machte das der 35-Jährige trotzdem. Als Polizeibeamter, der von dieser Straftat erfahren hatte, war er dazu verpflichtet.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er habe nur über diverse Streitpunkte mit seiner Ex-Partnerin reden wollen, dabei sei es auch um Fotos und Nachrichten auf ihrem Handy gegangen, die er gelöscht haben wollte, was sie ablehnte. Bei seinem Griff in ihre Tasche habe sie sich plötzlich „ruckvoll umgedreht“, wodurch beide in den Kleiderständer gefallen seien. Ein bewusstes Schubsen von seiner Seite bestritt er. Ganz anders die Bekannte in ihrer Aussage. Der Angeklagte habe die Frau „mit voller Wucht und mit Kraftaufwand hineingestoßen“. Das Kind des Opfers und ihr eigenes hätten das Geschehen direkt mitbekommen und seien anschließend entsprechend geschockt gewesen. / hd


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