Wächtersbach: Vater stellt Wohnung für Drogengeschäfte zur Verfügung

Wächtersbach
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Der 56-Jährige hat bislang ein tadelloses Leben geführt. Doch jetzt wurde er vor dem Schöffengericht Gelnhausen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dabei wollte der Wächtersbacher eigentlich nur seinem Sohn helfen. Doch dieses Vorhaben ging gehörig schief. Sein Spross hat gesundheitliche Probleme. Durch den Konsum von Drogen bessert sich sein Zustand angeblich.

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Eines Tages kam dessen Dealer auf den Angeklagten zu und fragte ihn, ob er nicht das von Vater und Sohn gemeinsam genutzte Domizil als Bunkerwohnung nutzen dürfe. Der Angeklagte hatte für einen kurzen Zeitabschnitt nichts dagegen. Also wurde schon bald der Drogenverkauf von dem Mehrfamilienhaus aus gesteuert. Doch im Laufe der Zeit kamen offenbar immer mehr „Kunden“, um sich zu versorgen. Das brachte dem Angeklagten bald Ärger mit Nachbarn und dem Vermieter an. „Ich habe fast die Wohnung verloren“, beteuerte er vor Gericht.

Grund genug, dem Dealer die Meinung zu sagen: „Nimm´ Dein Zeug mit!“ Ohnehin habe er dem Mann die Wohnung nur für maximal eine Woche für die Geschäfte zur Verfügung gestellt gehabt. Doch der habe sich nicht darangehalten. Der Angeklagte erklärte, ohnehin keinen genauen Einblick in den Drogenhandel gehabt zu haben – und keinen finanziellen Vorteil. Auch sein Sohn nicht. Der habe lediglich kostenfreien Zugang zu den Drogen bekommen. Er dachte, er könne seinem leidenden Sohn auf diese Weise helfen.

Die Bunkerwohnung flog nur durch einen Zufall auf. Die Polizei ermittelte in anderer Sache gegen den Sohn. Im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung stießen sie dann in dessen Zimmer auf insgesamt 133,57 Gramm Marihuana. Ein diesbezügliches Strafverfahren gegen den Sohn wurde mit Blick auf die weiteren Ermittlungen in der anderen Sache inzwischen eingestellt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau sprach im Zusammenhang mit der Bunkerwohnung von „professionellem Dealen“, wobei der 56-Jährige durch eine Ungeschicklichkeit Beihilfe geleistet habe. Er forderte für den bislang nicht Vorbestraften eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Richter Andreas Weiß blieb mit sechs Monaten unter der Forderung. Außerdem muss der Wächtersbacher 1000 Euro an die Lebenshilfe Gelnhausen bezahlen, und ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. / hd


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