Wächtersbach: 22-Jähriger ballert am Bahnhof mit Softair-Waffe rum

Wächtersbach
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Ein 22-Jähriger wird beschuldigt, an einem Nachmittag im Mai 2022 auf dem Bahnsteig im Bahnhof Wächtersbach mit einer Softair-Waffe herumgeschossen und dabei auch eine Unbeteiligte getroffen zu haben. Deswegen sollte sich der junge Mann aus der Messe-Stadt jetzt vor dem Amtsgericht Gelnhausen wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten. Doch es kam anders.

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Zunächst erschien der Angeklagte erst rund eine Viertelstunde nach dem anberaumten Termin im Gerichtssaal. Und hatte dafür Erklärungen parat. Er sei noch beim Friseur gewesen, was etwas länger gedauert habe. Dann sei sein Handy-Navigationssystem ausgefallen, so dass er nicht beim Gericht, sondern bei der Polizeistation in Gelnhausen gelandet sei. Nachdem der 22-Jährige nun vor Ort war, stellte Richter Wolfgang Ott fest, dass der wichtige neutrale Zeuge des Vorfalls trotz ordnungsgemäßer Vorladung fehlte. Das fand der Vorsitzende nicht lustig, und er verhängte gegen den Mann ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Zahlt er das nicht, muss er ersatzweise drei Tage in Haft.

Der Angeklagte bestritt zunächst in seiner Einlassung die Vorwürfe. Er habe nicht geschossen und schon gar nicht gezielt auf eine Person. So etwas komme ihm nicht in den Sinn. Er sei seinerzeit betrunken gewesen und habe maximal in Richtung eines Gebüschs gezielt. Auch von einem zwischenzeitlichen Nachladen der Waffe, wie dies ihm die Staatsanwaltschaft Hanau vorwarf, wisse er nichts.

Als es darum ging, die Waffe auf einem Foto in der Justizakte wiederzuerkennen, kam heraus, dass er zwei Pistolen mit sich führte. Eine zum Schießen in der Hand, die andere in seinem Rucksack. Die eine sei nicht funktionsfähig gewesen. Sie habe er zwei oder drei Stunden vorher zufällig an einem Radweg bei Wächtersbach gefunden. Geschossen habe er mit einer Waffe, die er sich am selben Tage gekauft habe. Auf Nachfragen des Richters räumte der 22-Jährige ein, er vermute, dass es nicht erlaubt sei, mit dieser Waffe auf einem Bahnhofsgelände herumzuschießen.

Die Frau, auf die angeblich geschossen wurde, war als Zeugin erschienen. Sie hatte zudem eine Anwältin als Beistand mitgebracht, die dem Gericht ein Schriftstück übergab, wonach das Opfer durch den Vorfall psychische Schäden davongetragen habe. Weil der Angeklagte die Vorwürfe teilweise bestritt und der Hauptzeuge fehlte, brach der Richter die Verhandlung schließlich ab. Er wolle jetzt ein „großes Fass aufmachen“ und zahlreiche Zeugen zu einem neuen Termin laden, damit der Vorfall „bis ins kleinste Detail aufgeklärt wird“, kündigte der Vorsitzende an. / hd


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