Wächtersbacherin verspricht im Gericht: „Ich rühre kein Auto mehr an“

Wächtersbach
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Mit circa einstündiger Verspätung kam die Angeklagte aus Wächtersbach dann doch noch zur Verhandlung ins Amtsgericht Gelnhausen. Zu diesem Zeitpunkt hatte Richter Wolfgang Ott bereits geplant, einen Haftbefehl gegen die 41-Jährige zu verhängen. Weil die Frau, die nicht genau weiß an welchem Tag sie im Jahr 1983 geboren wurde, bereits zu einem früheren Gerichtstermin in dieser Angelegenheit nicht erschienen war, hatte der Vorsitzende vorsichtshalber an diesem Morgen bereits eine Polizeistreife zu ihrer Adresse geschickt. Doch die Beamten trafen sie nicht an.



Trotz der Verspätung hielt das Gericht die Verhandlung dann noch ab. Allerdings war ein Zeuge, der pünktlich erschienen war, zu diesem Zeitpunkt schon wieder nach Hause geschickt worden. Glücklicherweise zeigte sich die Angeklagte umfassend geständig, so dass dessen Aussage nicht nötig war.

Die 41-Jährige räumte ein, am 17. Januar vergangenen Jahres in der Wächtersbacher Poststraße ohne Führerschein mit einem Auto unterwegs gewesen zu sein. Zudem hatte sie – trotz der nachmittäglichen Stunde – mindestens 1,67 Promille Alkohol im Blut. Ihr Verteidiger betonte, die Alkoholprobleme der Frau resultierten aus einem schweren Schicksalsschlag in der Familie vor einigen Jahren und andauernden innerfamiliären Konflikten. Deswegen sei es in der Vergangenheit immer wieder zu Alkoholexzessen der Frau gekommen.

Eigentlich sei ihre Sozialprognose wenig hoffnungsvoll, räumte der Advokat ein. Doch erfreulicherweise habe sie zuletzt eine zweiwöchige Entgiftung in einer Klinik absolviert und jetzt einen Platz für eine mehrmonatige Suchtbehandlung in Aussicht.

Richter Ott betonte, die Wächtersbacherin sei auch bereits vor dem Schicksalsschlag straffällig gewesen: „Sie haben durchaus einen kriminellen Hang.“ Dann verlas er das umfangreiche Vorstrafenregister der Frau. Neben anderen Delikten wurde sie schon sehr häufig am Steuer ohne Führerschein erwischt. Nach vielen Geldstrafen verhängte ein Gericht deswegen im Mai 2022 erstmals eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Bei der aktuellen Tat in Wächtersbach lief diese also noch.

Nach Ansicht ihres Verteidigers hätte die Frau zu einem früheren Zeitpunkt die „führende Hand“ mit einer Bewährungsstrafe benötigt und nicht immer nur Geldstrafen. Nun sei aber die Therapie in Aussicht. Außerdem habe die Tochter der Wächtersbacherin ihr mittlerweile das Auto weggenommen.

Nach reiflicher Überlegung verhängte Richter Ott noch einmal eine Bewährungsstrafe von acht Monaten für die Frau. Bedingung ist allerdings, dass sie die stationäre Suchttherapie komplett ableistet. Außerdem verfügte er eine 24-monatige Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte gleichlautend plädiert. Das Urteil wurde umgehend von allen Seiten akzeptiert. Und die Angeklagte versprach: „Ich rühre kein Auto mehr an.“ / hd


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