Wächtersbach: Geldwäsche anstatt Wohnungsvermittlung

Wächtersbach

Der Immobilienmarkt ist auch im ländlichen Raum schwierig. Um an eine Wohnung zu kommen, gehen Suchende manchmal auch ungewöhnliche Wege – mitunter sogar kriminelle. So wie im Fall eines jungen Pärchens aus der Region. Die beiden waren seinerzeit aus ihrer Wohnung geklagt worden, suchten also händeringend eine neue Bleibe. Deswegen hatten sie Mitte vergangenen Jahres in einem Internet-Suchportal eine Anzeige mit ihrem Wohnungswunsch aufgegeben.

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Tatsächlich meldete sich schon bald ein angeblicher Makler aus München mit einer Offerte. In Wächtersbach sollte die neue Bleibe sein. Ideal für die beiden mit ihrem Kleinkind, die zuvor schon länger erfolglos nach dem passenden Wohnraum gesucht hatten. Schnell war man sich handelseinig. Der „Mietvertrag“ wurde online übermittelt, ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt. Allerdings gab es noch eine Bedingung des Maklers: Er wollte an den Mann einen Betrag von 1.000 Euro verschicken. Diesen sollte er bar abheben und anschließend mittels eines Anbieters von Auslandsüberweisungen in die Türkei transferieren.

Weil das Pärchen froh über die in Aussicht gestellte Mietwohnung war, wollte sie diese Bedingung gerne erfüllen. Allerdings waren die Konten des Mannes eingefroren, Bargeldabhebungen nicht möglich. Kurzerhand überwies er als er die 1.000 Euro erhalten hatte, noch am selben Tag den Betrag auf das Konto seiner Lebensgefährtin weiter. Diese hob den Betrag auch ab und leitete ihn wunschgemäß in das südeuropäische Ausland weiter. Erst später stellte sich heraus, dass das Pärchen einem Betrug aufgesessen war. Die Wohnung in der Messestadt gab es überhaupt nicht. Der Überweiser der 1.000 Euro wurde ebenfalls getäuscht. Unter einem Vorwand wurde dieser zur Zahlung des Geldes aufgefordert. Das Konto des Mannes wurde letztlich zum Geldwaschen benutzt, mit dem Transfer mittels Auslandsüberweisung der weitere Weg der 1.000 Euro verschleiert.

Der Mann wurde bereits in einem früheren Verfahren wegen Geldwäsche verurteilt. Gleichzeitig wurde er, wie im deutschen Strafrecht gängige Praxis, vom Staat angewiesen, die durch die Straftat widerrechtlich erlangten 1.000 Euro, auch wenn er das Geld nicht mehr besaß, an den ursprünglich Geschädigten zurückzuzahlen – sofern ihm das irgendwann finanziell möglich ist. Die Partnerin, die mittlerweile in einem Schlüchterner Stadtteil eine Unterkunft gefunden hat, wurde zwar nicht strafrechtlich wegen Geldwäsche belangt. Jedoch wollte die Justiz auch die 21-Jährige an der Einziehung des Geldbetrages von 1.000 Euro hälftig beteiligen. Dagegen hatte sie zunächst Einspruch eingelegt, so dass es nun zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen kam.

Nach ausführlicher Beratung mit Richterin Maith und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau lenkte die junge Frau aber letztlich ein und zog ihren Einspruch zurück. / hd


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