86-Jährige in Wächtersbach beraubt: Bewährungsstrafe für 25-Jährigen

Wächtersbach

Nach einem Handtaschenraub in Wächtersbach hat die Polizei nur kurze Zeit später einen Tatverdächtigen festgenommen. Gegen 9.45 Uhr am 27. Februar vergangenen Jahres war eine 86-Jährige im Bereich der Unterführung des Wächtersbacher Bahnhofes unterwegs. Der 25-Jährige aus der Messestadt näherte sich der Frau von hinten und entriss ihr unvermittelt die Handtasche. Die 86-Jährige stürzte dabei zu Boden, blieb aber unverletzt.

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Messe Wächtersbach

Auch der Räuber fiel nach der Attacke hin, rappelte sich aber unmittelbar wieder auf und flüchtete mit seiner Beute zu Fuß über die Kinzigstraße in Richtung Neudorf. Herbeigeeilte Streifen nahmen den Wächtersbacher später aufgrund der Personenbeschreibung vorläufig fest. Er musste unter anderem für eine erkennungsdienstliche Behandlung mit zur Dienststelle. Teile des Raubgutes konnten im Nachhinein aufgefunden werden.

Jetzt musste sich der vorbestrafte junge Mann dafür vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Dort räumte er die Tat auch unmittelbar vor Richterin König ein, bezeichnete sie als „schweren Fehler“. Heute schäme er sich dafür. Den Raub habe er spontan geplant, weil die Frau die Tasche locker in einer Hand getragen habe. Schon kurz nach der Tat habe er sich auf dem Fluchtweg der Tasche entledigt, indem er sie weggeworfen habe. Zuvor hatte er daraus das Handy und 450 Euro Bargeld entnommen.

Das Mobiltelefon behielt er, weil er ohnehin zur damaligen Zeit ein neues gebraucht habe. Der Besitz des Geldes machte ihn zunehmend nervös, so dass er es in einen Fluss warf. Ursprünglich wollte er dieses für den Kauf von neuen Drogen verwenden. Zur damaligen Zeit habe er täglich fünf bis sieben Gramm Cannabis geraucht. Früher habe er auch Tabletten und Ecstasy konsumiert. Nachdem er zwischenzeitlich zwei Freunde durch Drogen verloren hat, habe er zuletzt seinen Konsum beendet, behauptete er.

Richterin und Staatsanwältin hakten in diesem Punkt intensiv nach. Sie vermuteten eher, dass der 25-Jährige wegen Geldmangels keine Drogen mehr zu sich nehme. Denn der Angeklagte geht schon seit einiger Zeit keiner Tätigkeit nach. Nach seinem Schulabschluss vor vielen Jahren ist ihm es bislang nicht gelungen, eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Überhaupt fehlt ihm offenbar die Motivation, sich irgendwo erfolgreich zu bewerben und damit sein Leben in die Hand zu nehmen.

Der 25-Jährige lasse sich zu sehr „treiben“, resümierte die Anklägerin. Es sei an der Zeit, dass der Wächtersbacher „mal in die Pötte kommt“ und für seine Zukunft kämpfe. Da er schon mit vier Vorstrafen wegen Hehlerei, Diebstahls und Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Geldstrafen vorbelastet ist, forderte sie jetzt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem soll er dem Opfer die 450 Euro rückbezahlen, drei Termine bei der Drogenberatung wahrnehmen und einem Bewährungshelfer unterstellt werden. Richterin König urteilte gleichlautend. / hd


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