Der Verteidiger wollte für seinen Mandanten am liebsten einen Freispruch erzielen. Doch dabei spielten Richter Wolfgang Ott und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hanau nicht mit. Letztlich einigten sich alle Parteien auf eine Einstellung des Strafverfahrens wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen einen 44-Jährigen. Allerdings muss der Wächtersbacher 300 Euro an das Frauenhaus in der Messestadt bezahlen.
Dieses Ergebnis „dient dem Rechtsfrieden“, kommentierte der Vorsitzende. Der Verteidiger reklamierte „erhebliche Bauchschmerzen“ wegen dieser Entscheidung. Die Anklägerin will im Gegenzug ein weiteres Verfahren gegen den Familienvater wegen Bedrohung einstellen lassen.
Die ganze Sache geht zurück auf einen Vorfall am 25. Januar vergangenen Jahres. An dem damaligen Vorabend war der 44-Jährige nach der Spätschicht von der Arbeit nach Hause gekommen und hatte nach eigener Einschätzung beim gemeinsamen Fernsehabend mit der Partnerin eine gewisse „Kälte“ von ihrer Seite im Umgang miteinander verspürt. Als sie dann eingeschlafen war, nahm er ihr Handy zur Hand, um dieses auf verräterische Nachrichten zu durchsuchen. Dabei stellte er fest, dass sie das Passwort geändert hatte, er somit keinen Zugriff mehr hatte.
Morgens früh gegen 1.30 Uhr weckte der Angeklagte seine Ehefrau dann, um sie mit einer erfundenen Geschichte auf die Probe zu stellen. Er täuschte vor, ein angebliches Telefongespräch von ihr belauscht zu haben. Sie räumte daraufhin ein, einen anderen Mann kennen- und lieben gelernt zu haben. Daraufhin entbrannte ein Streit, in deren Verlauf er sie auf dem Ehebett mit einer Hand fixiert und mit der anderen auf die linke Wange geschlagen haben soll. Später verwies ihn die Polizei wegen des Vorfalls der Wohnung. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, seine Frau „definitiv“ nicht körperlich angegriffen zu haben.
Seine Ehefrau machte von ihrem Recht Gebrauch und verweigerte vor Gericht die Aussage als Zeugin. Dies hatte sie tags zuvor bereits schriftlich gegenüber der Justiz angekündigt. Anders ihr 42-jähriger Bruder. Der erklärte, der Angeklagte habe ihm gegenüber den Angriff auf seine Frau noch in der Nacht eingeräumt. Er selbst seit daraufhin schockiert gewesen, weil das für ihn nicht vorstellbar war. Heute leben die Eheleute an getrennten Orten.
Der Einstellung des Strafverfahrens unter der Auflage einer Zahlung an das Frauenhaus, mochte der Verteidiger zunächst nicht zustimmen und bat um eine Verhandlungspause. Danach waren Verteidiger und Angeklagter bedingt mit der Auflage einverstanden, wollten jedoch den Geldbetrag noch herunterhandeln, was das Gericht ablehnte. Letztlich akzeptierte der 44-Jährige die verhängte Sanktion von 300 Euro. / hd
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