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Dem Stadtparlament schlägt der Magistrat daher für die Oktobersitzung vor, die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung an Grundschulen rückwirkend auch beim Geschwisterrabatt für die Gebühren der Kita-Betreuung zu berücksichtigen. Dies entlastee vor allem Familien mit mehreren Kindern spürbar. 

Bürgermeister Andreas Weiher (SPD): „Hintergrund ist das Inkrafttreten einer neuen Richtlinie für den sogenannten „Pakt für den Ganztag“ im Main-Kinzig-Kreis, in dem seit 1. August keine kostenfreien Betreuungspakete mehr existieren Leider haben wir in Wächtersbach auf die Höhe der Gebühren, die in der Richtlinie für den ‚Pakt für den Ganztag‘ an Grundschulen festgelegt wurden, keinen Einfluss. Wir wollen aber dort entlasten, wo es uns möglich ist: bei unseren Kita-Gebühren, bei denen wir in Wächtersbach schon seit vielen Jahren einen Rabatt für Geschwisterkinder in Wächtersbacher Kitas bieten.“

Mit dem Vorschlag, der rückwirkend zum 1. August 2025 gelten soll, würden Familien auch dann entlastet, wenn bereits ein anderes Kind der Familie eine kostenpflichtige Grundschulbetreuung besuche oder ein älteres Kind in die Grundschule wechsele.

"Familien, insbesondere Alleinerziehende, die auf eine Betreuung in der Grundschule angewiesen sind, zahlen seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie teilweise zusätzliche Betreuungskosten von bis zu 160 Euro pro Monat. Zu diesem Betrag kommen noch die Kosten für Verpflegung hinzu. Kinderbetreuung hat in Wächtersbach schon immer einen hohen Stellenwert, was in jüngerer Zeit beispielsweise am Kita-Neubau in Wittgenborn zu sehen ist, aber auch an der Übernahme der Zwergenstube, die neue Kita Lindenzwerge im Amtsgericht, an der finanziellen Unterstützung bei der Sanierung des Ü3-Bereichs in der evangelischen Kita oder auch bei der Schaffung einer Wald-Kita deutlich wurde“, so Weiher abschließend.


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