Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist.
Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet werden kann. In unserer Altstadt befinden sich fast ausschließlich Fachwerkhäuser, deshalb gilt dem Gesetz folgend das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz, und Brunnenplatz. Die Stadtverwaltung Wächtersbach bittet unbedingt um Beachtung.
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