Und weiter: "Die Genehmigung für den Windpark Wächtersbach-Neudorf enthält als artenschutzrechtliche Bestimmung die Auflage, dass zum Schutz der Fledermäuse die Windkraftanlagen zu definierten Zeiten abgeschaltet werden müssen. Bei gutem Flugwetter für die Fledermäuse soll durch die Abschaltung erreicht werden, dass weniger Tiere durch die Windkraftflügel getötet werden. Zum Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahme wurde vorgeschrieben, ab Inbetriebnahme für zwei Jahre ein Fledermaus-Monitoring in Höhe der Gondeln durchzuführen. Entsprechend den Ergebnissen des Gondelmonitorings sind dann die Abschaltungen für die Folgejahre anzupassen. Die Kreiswerke Main-Kinzig als Muttergesellschaft der Windpark Wächtersbach-Neudorf GmbH haben sich bisher beharrlich geweigert, die naturschutzrechtlichen Gutachten zum Fledermaus-Monitoring für den Windpark Wächtersbach-Neudorf zugänglich zu machen. Selbst Geschäftsführer Schneider hat sein kürzlich in der lokalen Presse gemachtes Versprechen nicht eingehalten, nach Genehmigung den Bericht für 2016 zu veröffentlichen. Erfreulicherweise hat jetzt das Regierungspräsidium Darmstadt der BI Windkraft im Spessart die kompletten Gutachten für die Jahre 2014 bis 2016 zur Verfügung gestellt."
Vorstand Berthold Andres fasst den Inhalt kurz zusammen: „Die Durchführung des Fledermaus Monitorings hat in den Jahren 2014 und 2015 nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht funktioniert. Die Anlagen sind damit über einen längeren Zeitraum ohne Überwachung in einem sehr betreiberfreundlichen Modus gelaufen, dessen Abschaltzeiten weit unter den Vorgaben liegen, die der Hessische Leitfaden zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange eigentlich bei der Genehmigung von Windkraftanlagen für Anlagenstandorte wie Wächtersbach-Neudorf mit hoher Aktivität von kollisionsgefährdeten Fledermaus Arten fordert.“
Dass der für die Abschaltalgorithmen zuständige Gutachter in 2016 und 2017 dann zum Schutz der Fledermäuse mehrfach in Richtung längerer Abschaltzeiten nachbessern haben müssen, bedeute, dass in den Vorjahren wesentlich mehr Fledermäuse den Anlagen zum Opfer gefallen seien, als nach der aktuellen Gesetzeslage noch tolerabel wären. Der Betreiber habe damit wie von der Bürgerinitiative vermutet gegen die Auflagen im Genehmigungsbescheid verstoßen. Vorstand Andres ergänzt dazu: „Wenn der Betreiber einer Windkraftanlage zur Einhaltung des Tötungsverbots im Bundesnaturschutzgesetz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bestimmte Maßnahmen vorschlägt, muss er im laufenden Betrieb auch in der Lage sein, diese umzusetzen. Alles andere ist für mich die Erschleichung einer Betriebsgenehmigung.“
Der Vorstand der BI Windkraft im Spessart hat sich deshalb in einer ausführlichen Stellungnahme an das RP Darmstadt gewandt und zum Schutz der Fledermäuse umfangreiche Nachbesserungen beim Betrieb der Anlagen im Windpark Wächtersbach-Neudorf gefordert. Die zentrale Forderung ist, dass die Anlagen ab sofort entsprechend den Vorgaben im Hessischen Leitfaden abgeschaltet werden, bis für mindestens ein komplettes Betriebsjahr zuverlässige Daten für das Fledermaus Monitoring einschließlich der nachfolgenden Datenauswertung vorliegen. Das Fledermaus Monitoring und gegebenenfalls auch Abschaltungen der Anlagen sind zudem auf den Monat November auszudehnen, bis der Nachweis erbracht ist, dass es sich bei den bisher gemessenen hohen Fledermaus Aktivitäten im November tatsächlich nur um einen Sonderfall gehandelt hat. Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. ist ein im Jahre 2012 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Biebergemünd und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Mehr Informationen gibt es auf der homepage der BI unter www.windkraft-im-spessart.de.
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