Termin beim Todesschützen: „Das war eine Liquidierung“

Neudorf

Der 73-Jährige aus dem Wächtersbacher Stadtteil Neudorf, der dort am 3. Oktober 2011 seinen 42-jährigen Stiefsohn erschossen hat, soll ins Gefängnis. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage haben vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hanau eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragt.

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Stadt Schlüchtern

neudorf gerichtneudorf gericht1neudorf gericht2neudorf gericht3neudorf gericht4Zwei Jahre und zehn Monate lautete im Juli 2012 der Richterspruch. Mehr kann es nicht werden, da nur der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof gegen diese Entscheidung eingelegt hatte. Verschlechterungsverbot nennen dies die Juristen. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Urteil wird am Mittwoch, 5. März, um 10.30 Uhr im Landgericht Hanau verkündet.

neudorf gericht5neudorf gericht7Der dritte Verhandlungstag begann mit einem Ortstermin in dem Haus in Neudorf, in dem am 3. Oktober 2011 zwischen 19 und 20 Uhr der tödliche Schuss fiel. Im Eingangsbereich des Hauses hingen die entsprechenden Hinweiszettel vom Landgericht, für etwas mehr als eine Stunde war dies nun der Gerichtssaal. Mit einer Laserpistole ließen sich alle Prozessbeteiligten zeigen, wo Opfer und Täter im Treppenhaus gestanden haben könnten. Auch die Zeit, die jemand vom Eingangsbereich bis zur Wohnung in der ersten Etage braucht, wurde gestoppt. Alles wurde mit einer Kamera aufgezeichnet, bei der Rückkehr erläuterte die Vorsitzende Richterin Susanne Wetzel dem Angeklagten die Erkenntnisse: „Es gibt zwei Varianten und die weichen ein Stück weit von ihrer Darstellung ab.“ Der 73-Jährige hatte behauptet, in Angst um seine Frau mit der Pistole in das Treppenhaus gegangen zu sein. Dort sei er auf seinen Stiefsohn getroffen und als dieser laut „Bumm“ gerufen habe, habe er in einer Art „Ausnahmezustand“ , so bezeichnete er es, vom Eingangsbereich seiner Wohnung im ersten Stock aus die Waffe nach oben gehalten und abgedrückt.

Staatsanwalt Werner Schmidt-De Wasch glaubte dieser Aussage nicht. „Sie haben entweder genau auf ihn gezielt oder ihn verfolgt“, beantragte er eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags und ließ auch durchblicken, dass dafür eigentlich eine höhere Strafe angemessen wäre. „Ihnen sind die Nerven durchgegangen, dass Fass war voll an diesem Tag und sie haben sich entschlossen, sich diesem Problem zu entledigen“, habe der 73-Jährige daher vermutlich schon den ganzen Tag seine scharfe Waffe und nicht, wie üblich, seine Schreckschusspistole bei sich getragen. An einen Ausnahmezustand an jenem 3. Oktober 2011, weil der 42-Jährige die Abgase seines Mofas ins Treppenhaus strömen ließ und gegenüber seinem Bruder angekündigt haben soll, dem Angeklagten „die Fresse wegzuschießen“, glaubte der Staatsanwalt nicht. „Wo ist die Bedrohungssituation, wenn sich jemand von ihnen entfernt?“, unterstellte Schmidt-De Wasch dem 73-Jährigen sogar, dass er dem Opfer in den Rücken geschossen hätte, wenn die Treppe anders verlaufen würde. Rechtsanwalt Reiner Freydank, der den Vater des Opfers in der Nebenklage vertrat, schloss sich dieser Einschätzung an. „Das war eine Liquidierung“, bezeichnete er es als „Witz“, dass der 73-Jährige im ersten Verfahren nicht wegen Mordes angeklagt wurde. An die Pressevertreter gerichtet  griff Freydank der Entscheidung des Gerichts vorweg: „Man müsste darüber berichten, dass ein Angeklagter für einen Mord zwei Jahre und zehn Monate bekommen hat. Verkaufen sie das mal der Öffentlichkeit.“

Verteidiger Jürgen Möthrath verwies in seinem Plädoyer auf die 15 Jahre des gemeinsamen Zusammenlebens in dem Haus in Neudorf und auf eine „Steigerung in der Qualität der Pöbeleien“ des Opfers gegenüber seinem Mandanten hin, die in den drei Wochen vor der Tat noch einmal zugenommen hätten. Daher habe sich der 73-Jährige entschlossen, „aufzurüsten“ und die Möglichkeiten seiner Verteidigung „auf tragische Weise massiv verstärkt“. Der Ablauf bis zum tödlichen Schuss aus seiner Sicht: Nach dem es tagsüber zu Pöbeleien gekommen sei, habe der Angeklagte mitbekommen, dass der 42-Jährige im Treppenhaus an seiner Wohnungstür vorbei lief, dieser habe das Brot und den Frischkäse abgelegt, beides wurde später im Treppenhaus kurz vor dessen Wohnung im 2. Stock gefunden, und schließlich habe sein Mandant abgedrückt. Möthrath sprach von einem bedingten Tötungsvorsatz und plädierte aufgrund der vorherigen Bedrohungen auf einen minderschweren Fall.

Der Angeklagte distanzierte sich in seinem letzten Wort zunächst von den Anschuldigungen seiner Frau, die bei ihrer Zeugenaussage der Polizei vorgeworfen hatte, den Rettungsdienst nicht direkt ins Haus gelassen zu haben. Die Einsatzkräfte hatten zunächst gewartet, bis der 73-Jährige nach telefonischer Aufforderung mit erhobenen Händen das Haus verlassen hatte. „Ich habe Leute kennengelernt, die ihn geliebt haben und ich hoffe, dass sie mir verzeihen können“, ließ der Neudorfer das erste und einzige Mal in diesem Prozess einen Hauch von Reue und Bedauern nach dem tödlichen Schuss auf seinen Stiefsohn erkennen.


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