Der pensionierte KFZ-Mechaniker wurde gestern vom Landgericht Hanau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Totschlags mit bedingtem Vorsatz verurteilt. Eine angesichts des Verbrechens geringe Strafe.
Im Gerichtssaal 215 A des Hanauer Landgerichts herrschte am letzten Verhandlungstag eine bedrückende Einigkeit. „Für den Angeklagten war es in diesem Haus über Jahrzehnte ein Martyrium“, verwendete Oberstaatsanwalt Wolfgang Popp in seinem Plädoyer Formulierungen, die eher von Verteidigungsseite erwartet worden wären. „Eigentlich hat der Angeklagte in all den Jahren alles richtig gemacht“, berief er sich auch auf die Aussage der Mutter des Getöteten und jetzigen Ehefrau des Angeklagten. Diese hatte wortwörtlich zu ihrem Umgang mit Dietrich M. in den Wochen nach der Tat ausgesagt: „Er hat mit leid getan, er war ja Opfer.“ Wohlgemerkt: Sie sprach vom Angeklagten und nicht von ihrem toten Sohn.
Unbestritten war: Der 42-Jährige hatte den Freund seiner Mutter über Jahre hinweg beleidigt und schikaniert, auch tätliche Auseinandersetzungen zwischen allen Beteiligten hat es wohl gegeben. Warum es dazu kam, blieb ungeklärt. Mögliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Dietrich M. wegen unbekannter Vorwürfe, mit denen ihn Manfred S. immer wieder konfrontiert und provoziert haben soll, wurden zwar von der Nebenklage angedeutet, aber nicht konkretisiert. Das sollten allerdings nicht die einzigen Zweifel nach dem Richterspruch bleiben.
Denn auch nach dem Urteil, mit dem das Gericht unter Vorsitz von Dr. Peter Graßmück exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, bleiben viele Fragen offen. Die Tat selbst ließ sich bis heute nicht genau rekonstruieren. Obwohl Dietrich M. zuvor immer früh morgens das Haus mit seiner Frau verlassen haben will, um einer Auseinandersetzung mit dem 42-Jährigen aus dem Weg zu gehen, blieb er ausgerechnet an diesem 3. Oktober 2011 zu Hause. Am Vormittag leitete Manfred S. dann angeblich die Abgase von seinem Mofa in den Hausflur, so dass dieser fast vernebelt war. Offensichtlich war dies einer dieser fast täglichen Aktionen des Opfers, mit denen er den Lebensgefährten seiner Mutter ärgern und möglicherweise auch aus dem Haus vertreiben wollte.
An diesem Tag kam es dann aber zunächst zu keinen weiteren Auseinandersetzungen – bis um zirka 19 Uhr. Die Mutter des Toten, inzwischen von ihrer Arbeit zurück, hielt sich nach eigenen Angaben gerade vor dem Haus auf, als ihr Sohn nach Hause kam. „Er hat mich noch gefragt, ob er den Müll rausbringen soll“, habe er zu diesem Zeitpunkt einen netten Eindruck gemacht. Anschließend sei der 42-Jährige ins Haus gegangen und danach – unklar ist, wie viel Zeit dazwischen vergangen ist – habe sie zunächst Stimmen und Schritte und dann einen Schuss gehört. „Hast Du geschossen? Hast Du ihn getroffen?“, fragte sie ihren Lebensgefährten, der offenbar mit der Waffe in der Hand im Hausflur stand. Dann rief sie zunächst den Rettungsdienst und will erst danach ihren Sohn im Treppenhaus gefunden haben. Dieser sei noch zwei Schritte auf sie zugelaufen und habe sich danach auf den Boden gelegt. „Leg dich hin, beweg dich nicht, es kommt Hilfe“, habe sich aber zunächst die Polizei vor dem Haus in Stellung gebracht. Erst als Dietrich M. mit erhobenen Händen das Haus verließ, wurde das Haus gestürmt. „Ich habe den Polizisten gesagt, dass sie reinkommen können, der Dietrich schießt doch nicht. Ich wollte nicht, dass sie den Notarzt aufhalten. Aber der Manfred war tot, als sie kamen“, so die 61-Jährige. Der Täter hatte zuvor seine Waffe fachmännisch auf dem Küchentisch auseinander gebaut.
Dass es sich bei diesem Verbrechen um keine Notwehr- oder Nothilfesituation handelte, worauf der Angeklagte zu Verhandlungsbeginn plädierte, war den Prozessbeteiligten relativ schnell klar. Dennoch konnten Gericht und Staatsanwaltschaft viele Fragen nicht klären. So ist unklar, warum der 71-Jährige an diesem 3. Oktober 2011 mit einer scharfen Waffe im Hausflur stand. Nach eigenen Angaben hatte er immer eine Schreckschusswaffe unter einem Kissen auf dem Sofa im Wohnzimmer liegen oder in seiner Hosentasche, wenn er das Haus verließ.
Dietrich M. sagte aus, kurz vor der Tat nach einem Mittagsschlaf auf dem Sofa wach geworden zu sein und seine Frau nicht gefunden zu haben. Er befürchtete, dass der 42-Jährige ihr etwas antun könnte und wollte sich daher wehren können. Da er die Schreckschusspistole auf dem Sofa nicht fand, habe er die scharfe Waffe aus dem Tresor im Schlafzimmer geholt und geladen. Mysteriös: Die Polizei hat die Schreckschusspistole später sofort gefunden, sie lag wie immer unter dem Kissen auf dem Sofa.
Der Verteidiger berief sich auf die Aussage des Bruders des Getöteten, dem der 42-Jährige am Morgen des Tattages über seinen ungeliebten Mitbewohner gesagt haben soll: „Dem muss ich auch noch die Fresse wegschießen“. Aber rechtfertigt diese in diesem Haus ja anscheinend alltägliche Umgangsweise eine derartige Bewaffnung? Zumal sich auch die Frage stellt, warum ein 71-Jähriger immer bewaffnet, wenn auch nur mit einer Schreckschusspistole, ist. „Jeder Mann, den ich kenne, hat eine Waffe. Jeder Mann in Neudorf hat eine Waffe“, ist dies allerdings zumindest nach Aussage der jetzigen Ehefrau des Täters in dem kleinen Wächtersbacher Stadtteil durchaus üblich.
Keine Klärung über den genauen Tathergang verschaffte auch die Aussage der Gerichtsmedizinerin: Der 42-Jährige wurde auf einer Höhe von 103 Zentimetern rechts unten im Oberkörper getroffen und die Kugel trat auf der linken Rückenseite fast auf gleicher Höhe wieder aus. Da Dietrich M. Rechtshänder ist, kann das Opfer somit nicht direkt vor ihm gestanden haben. „Er befand sich wohl schon auf dem Rückzug“, geht auch Oberstaatsanwalt Popp davon aus, dass Manfred S. nach einer Auseinandersetzung im zu diesem Zeitpunkt angeblich schlecht beleuchteten Hausflur bereits wieder auf dem Weg zurück in seine Wohnung ein Stockwerk höher war; möglicherweise weil er gesehen hatte, dass sein Widersacher bewaffnet war. Die Patronenhülse wurde übrigens viel weiter oben und weit weg vom Tatort gefunden. „Unerklärlich“, waren sich auch hier Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig.
Dietrich M. hatte ausgesagt, dass er die Tür zum Hausflur geöffnet habe und mit den Worten „Mausel, hast du irgendwelche Probleme“ nach seiner jetzigen Frau gerufen habe. In diesem Moment sei der 42-Jährige von der Treppe auf ihn heruntergestürzt und habe laut „Bumm“ gerufen. „Da habe ich vor lauter Schreck abgedrückt“, so der Angeklagte. Zum Fundort des Opfers und der Patronenhülse passt allerdings auch diese Version nicht.
Wenig Licht kam auch in die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Mutter des Opfers. Zehn Tage vor Verhandlungsbeginn im Juni 2012 hat die 61-Jährige den Mann geheiratet, der ihren Sohn erschossen hat. „Wir haben nie darüber gesprochen, ich kann das nicht hören“, war die Frau, außer bei ihrer Zeugenaussage auch an keinem Verhandlungstag anwesend. Ihr Ex-Mann und Vater des Getöteten dagegen schon, als Nebenkläger, ohne juristischen Beistand. Seiner Meinung nach wurden in der Verhandlung die positiven Eigenschaften seines toten Sohnes, der mehrfach vorbestraft war, angeblich aber auch bei den Maltesern mitarbeitete, nicht angesprochen und gewürdigt. Er ging in seinem Plädoyer davon aus, dass Dietrich M. seinem Sohn gezielt in den Oberkörper geschossen hat und forderte eine Verurteilung wegen Mordes. Um dies noch zu erreichen, bleibt ihm jetzt noch der Weg der Berufung.
Der Verurteilte Dietrich M. dagegen muss ins Gefängnis, da alle Strafen über zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden dürfen. Diese Grenze nicht zu überschreiten, hatte sein Verteidiger gefordert. Ob sein Gesundheitszustand, er hat seit 2007 nur noch einen Lungenflügel und ist zu 80 Prozent schwerbehindert, allerdings einen sofortigen Haftantritt erlaubt, muss abgewartet werden. Auch nach dem er den 42-jährigen Manfred S. am 3. Oktober 2011 in Neudorf erschossen hatte, war schon wenige Stunden später wieder auf freiem Fuß und blieb dies auch bis heute. Ebenfalls ungewöhnlich für ein derartiges Verbrechen.
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