Prozessauftakt: Familie aus Wächtersbach soll rechtsextremen Anschlag vorgetäuscht haben

Wittgenborn

Die Aufregung im Wächtersbacher Stadtteil Wittgenborn an Weihnachten 2023 war groß: Nach einem Wohnhausbrand waren rechtsradikale Schmierereien an den Wänden gefunden worden (wir berichteten). Zunächst wurde von einem rechtsextremen Anschlag ausgegangen, der sich gegen die aus Pakistan stammenden Bewohner gerichtet haben sollte. Die Ermittler der Polizei sind allerdings der Überzeugung, dass die Familie die Schriften selbst angebracht hat und die Versicherung betrügen wollte (wir berichteten). Nun sitzen vier Familienmitglieder gemeinsam auf der Anklagebank im Landgericht Hanau, außerdem noch ein Freund der Familie.

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Die Staatsanwaltschaft Hanau hat Anklage wegen versuchtem Versicherungsbetrug unter Vortäuschung eines rechtsextremen Hintergrundes erhoben und wirft den vier in den Jahren 1968, 1976, 1989, 1990 in Pakistan geborenen Angeklagten pakistanischer Staatsangehörigkeit, drei Männern und einer Frau, und dem 2005 (insoweit als Heranwachsender) in Gelnhausen geborenen und heute 19-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrer Anklageschrift vor, in der Zeit vom 02.11.2023 bis 28.12.2023 in Wächtersbach und anderenorts an der Bewirkung einer zu Unrecht ausgezahlten Versicherungssumme mitgewirkt zu haben.

Dabei sollen zwei der Angeklagten, der Eigentümer und sein Schwager, vorsätzlich ein im Eigentum eines der beiden stehendes Wohnhaus mittels mehrerer entzündeter Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben, zu dem Zweck, Versicherungsleistungen für die infolge des Brandes entstandenen Schäden zu erlangen. Zuvor soll die Angeklagte, die Ehefrau des Eigentümers, an 12 Stellen an den Wänden des Gebäudes rechtsextreme Parolen aufgesprüht haben, um für die Ermittlungen insoweit eine falsche Fährte zu legen. Sie soll zudem im Vorfeld verschiedene Gegenstände aus dem Hausstand im Internet zum Verkauf angeboten und Wertsachen aus dem Gebäude entfernt und gesichert haben.

Der heranwachsende Angeklagte (Sohn) soll den Schaden in Kenntnis und Billigung des Sachverhalts an die Versicherung gemeldet haben, um Versicherungsleistungen für seinen Vater zu erwirken. Die Versicherung soll in Unkenntnis der wahren Vorfälle einen Abschlag in Höhe von 17.500 Euro ausgezahlt haben; zu einer vollständigen Begleichung des Schadens soll es nicht gekommen sein. Der weitere Angeklagte soll den Ermittlungsbehörden bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass der Hauptangeklagte sich bei einem Unfall in der Küche Verbrennungen zugezogen habe, um zu verhindert, dass dieser für den angeklagten Sachverhalt belangt werden würde.

Prozessauftakt vor der 2. Großen Jugendkammer ist am Montag, 9. Dezember, um 9 Uhr in Saal A 215. Fortsetzungstermine sind für 17.12., 23.12., 06.01.2025, 09.01., 16.01., 20.01., 27.01., 06.02., 10.02., 13.02., 17.02. und 20.02.2025, jeweils 09:00 Uhr, anberaumt.


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