Die Staatsanwältin war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und forderte eine Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze zu jeweils 50 Euro) für den 44-Jährigen, zudem ein Fahrverbot von einem Jahr. Doch bei Richter Wolfgang Ott blieben Zweifel, so dass er den Familienvater vom Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr freisprach. „Die Beweismittel reichen nicht aus“, bilanzierte er. Genau so hatte auch der Verteidiger argumentiert.
Der angeklagte Sachverhalt gestaltete sich knifflig. Die Polizei in Gelnhausen war am Nachmittag des 17. April vergangenen Jahres zu einem angeblichen Unfall in der Wolferborner Straße im Wächtersbacher Stadtteil Leisenwald alarmiert worden. Da aber die Streifen in der Barbarossastadt zu diesem Zeitpunkt alle anderweitig im Einsatz waren, wurden Einsatzkräfte der Station in Büdingen um Unterstützung gebeten. Als die beiden dortigen Beamtinnen vor Ort eintrafen, fanden sie einen Personenwagen vor, der in der Wolferborner Straße „parkte“ – allerdings auf dem Bürgersteig und auf der falschen Straßenseite. Der Pkw berührte dabei eine angrenzende Mauer und stand so dicht an dieser, dass ein Ausstieg über die Fahrerseite nicht möglich war.
Im Fahrzeug entdeckten sie den 44-Jährigen auf dem Fahrersitz – „mehr oder weniger“ schlafend, wie sich eine Polizistin im Zeugenstand erinnerte. Und weil aus dem Fahrzeuginnern auch deutlich Alkoholgeruch wahrnehmbar war, ließen sie den Mann gleich in den Alcomat pusten. Dabei die Überraschung: Das Gerät zeigte den erstaunlich hohen Wert von 3,28 Promille an. Noch an Ort und Stelle entnahm daher der wegen des offensichtlichen Unfalls gerufene Notarzt eine Blutprobe ab, die denselben Wert ergab. Zudem fanden sich im Blut auch Reste von Kokain-Wirkstoffen.
Deswegen musste sich der 44-Jährige nun wegen Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Doch dort gab sich der Mann unschuldig und hatte eine ganz eigene Version der Geschehnisse.
Anfang 2024 sei es ihm gesundheitlich schlecht gegangen. Wegen großer familiärer Probleme habe er erhebliche psychische Probleme und immer wieder Nervenzusammenbrüche gehabt. Deswegen habe er auch in deutlichem Maße dem Alkohol zugesprochen. Am Tattag habe er sich gegen Mittag wieder schlecht gefühlt und vorzeitig seinen Arbeitsplatz verlassen. Dann sei er in einen Supermarkt gefahren und habe dort eine Flasche Wodka gekauft. Auf der weiteren Autofahrt habe er in Leisenwald wieder einen Nervenzusammenbruch erlitten. Also habe er das Auto „geparkt“, sei über die Beifahrerseite ausgestiegen und habe sich auf eine wenige Meter entfernte Bank gesetzt, um dort quasi „auf ex“ die Wodka-Flasche zu leeren. Anschließend sei er wieder zum Auto und über die Mittelkonsole zurück auf den Fahrersitz geklettert und dort eingeschlafen, bis die Polizei kam.
Ein weiterer Polizeibeamter der Station Gelnhausen, die später den Fall übernommen hatte, wusste von keinem Schaden an der Mauer. Allerdings erinnerte er sich gut, dass der 44-Jährige „total betrunken“ war und zudem anfangs sehr aggressiv. Noch vor Ort stellten sie seinen Führerschein sicher. Dennoch wurde der 44-Jährige im November vergangenen Jahres in einer Stadt in Mittelhessen erneut von der Polizei am Steuer eines Autos erwischt. Und das unter Alkoholeinfluss: Da ergab eine Messung 2,6 Promille. Für diese Tat wurde er bereits verurteilt.
Im aktuellen Fall ging die Vertreterin der Staatsanwaltschaft von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte habe ihrer Ansicht nach zuerst die Wodka-Flasche geleert und sei dann Auto gefahren. Anders könne beispielsweise die ungewöhnliche Parksituation nicht erklärt werden. Diese begründete der Verteidiger mit der seinerzeitigen nervlichen Situation und der „Heulerei“ des Angeklagten. Weil ihn aber niemand während einer Fahrt in alkoholisiertem Zustand gesehen hatte, sprach ihn Richter Ott frei. / hd
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