Zur Erklärung: Unter dem Dach des Deutschen Chorverbandes (DCV) existieren in Hessen mehrere Landesverbände. Das ist unter anderen der Hessische Sängerbund e.V. (HSB) und der Hessische Chorverband e.V. (HCV).
HSB und HCV haben wiederum Sängerkreise als Untergliederung. Die (bislang) größte und stärkste Untergliederung des HSB ist der CVMK. Größe und Stärke des CVMK haben allerdings nicht gereicht, um eine Entscheidung des HSB zu korrigieren, die den Mitgliedsvereinen eine Menge abverlangt: Im November 2023 wurde vom HSB eine Beitragserhöhung in einem Ausmaß beschlossen, die der CVMK für nicht vertretbar hält. Klaus Ritter nennt ein Rechenbeispiel: "Ein Gesangverein mit 40 Aktiven hatte im vergangenen Jahr 432 Euro Beitrag zu zahlen, nun aber werden über 750 Euro verlangt." Viele seien nicht bereit oder in der Lage, diese Erhöhung mitzugehen.
Dies muss auch kein Verein tun. Dank erfolgreicher Verhandlungen des CVMK mit dem HCV kann der CVMK seinen Mitgliedsvereinen eine Alternative anbieten. Klaus Ritter: "Jeder Mitgliedsverein kann sich entscheiden, ob er als Dachorganisation weiterhin den HSB haben will, oder ob er zum HCV wechseln will." In beiden Fällen aber wäre die Vor-Ort-Betreuung weiterhin durch den CVMK sichergestellt, der künftig sowohl eine HSB-Untergliederung, aber auch ein (neuer) HCV-Sängerkreis sein wird.
Der HCV hat eine andere Kostenstruktur. Ein wesentlicher Unterschied: Er leistet sich keine mit bezahlten Mitarbeitern besetzte Landes-Geschäftsstelle. Hohe Beiträge werden von ihm nicht eingezogen. So ist es in Folge möglich, dass der CVMK seinen Mitgliedsvereinen bei einem Verbands-Wechsel ein Beitragsniveau bieten kann, das unter dem HSB-Niveau von 2023 liegt.
Ritter empfiehlt den Vorständen seiner Mitgliedsvereine, die unterschiedlichen Leistungsangebote von HSB und HCV genau zu prüfen, um dann die Entscheidung zu treffen, was für den jeweiligen Verein passend ist. Selbstverständlich stehe die CVMK-Geschäftsstelle bei Fragen und für tiefergehende Erläuterungen zur Verfügung.
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