Stadt Offenbach verlängert Corona-Maßnahmen

Offenbach
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In der Stadt Offenbach am Main liegt die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus kurz vor Beginn des neuen Schuljahres noch immer über der ersten Warnstufe in Hessen.



„Noch immer kehren viele Urlauber aus Risikogebieten zurück, die sich mit dem Virus angesteckt haben. Deshalb hat sich die Lage in Offenbach noch nicht entspannt“, teilte Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke mit. „Als normal gilt die Lage in Offenbach erst dann wieder, wenn wir an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 20 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschreiten“, so Schwenke.

Im Moment gehört Offenbach zu den zehn am stärksten betroffenen Städten und Landkreisen in Deutschland. Mehr als 500 Personen befinden sich aktuell in Quarantäne, so viele wie nie seit Beginn der Corona-Pandemie. Offenbach muss dem Land Hessen im Moment täglich melden, welche Maßnahmen es ergreift. „Eine Lockerung von Maßnahmen ist aktuell nicht möglich. Wir können nicht melden, die Lage bleibt angespannt, aber wir schaffen die Regeln ab. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsstab alle in der vergangenen Woche zusätzlich zu den hessischen Regelungen beschlossenen Einschränkungen vorerst bis zum 26. August verlängert“, berichtete Schwenke. „Dann haben wir bereits die erste Schulwoche hinter uns und bekommen einen ersten Eindruck, ob eine Chance für dauerhafte Werte unter 20 besteht“, erläuterte Gesundheitsdezernentin Sabine Groß. „Wir werden daher am 24. August beraten, ob die Maßnahmen nochmals verlängert werden müssen oder nicht“, so Groß weiter.

Für Offenbach gilt daher: Bis zum 26. August bleibt die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen von Lokalen (Gaststätten, Bars, Cafès) und Hotelbetrieben bestehen. Eine Alltagsmaske muss immer dann getragen werden, wenn man nicht am Tisch sitzt, so zum Beispiel beim Gang zur Toilette. Weiterhin bis vorerst 26. August verboten bleibt das Grillen und Picknicken im öffentlichen Raum, um größere Ansammlungen zu unterbinden. Wer sich beispielsweise mit Freunden im Park oder am Mainvorgelände zum gemeinsamen Verweilen oder gar Feiern trifft und dabei Getränke und/oder Speisen zu sich nimmt, verstößt gegen das Picknick- und Grillverbot. Dies gilt unabhängig von der Größe der Gruppe, sofern die Teilnehmer nicht in einem Haushalt zusammenleben. Die Stadtpolizei und die Landespolizei hatten zuletzt mehrfach solche Treffen aufgelöst. Jeder Teilnehmer dieses Treffens wird in Anlehnung an die Bußgeldregelungen zum Abstandsgebot mit bis zu 200 Euro Bußgeld belegt. Nicht geahndet werden selbstverständlich Ausflüge mit der eigenen Familie in den Park oder auf einen Spielplatz, wenn die Familienangehörigen Abstand zu allen anderen Personen halten, die nicht zur Familie gehören. Auch der Verzehr von Getränken oder einfachen Speisen wird im Rahmen eines Familienausflugs nicht geahndet.

Ebenfalls bis 26. August gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern bei der Teilnahme am Unterricht von Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, also zum Beispiel Volkshochschulen, Musik- und Kunstschulen oder nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen. Die Gruppengröße ist auf 15 Personen begrenzt. Das Ausüben von Sport im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist nur gestattet, wenn die Gruppengröße zehn Personen nicht übersteigt. Bei größeren Gruppen muss der Sport kontaktfrei unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen. Zuschauer in geschlossenen Räumen sind nicht gestattet. Der Besuch von Menschen in Pflegeeinrichtungen darf innerhalb einer Woche wie überall in Hessen dreimal erfolgen – jedoch in Offenbach nur im Freien oder in Besucherräumen der Einrichtungen. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen weiterhin wie im Main-Kinzig-Kreis über die bundesweit geltenden Vorgaben hinaus zusätzliche Angaben machen, die die Kontaktnachverfolgung erleichtern.

Hintergrund 7-Tage-Inzidenz

Die 7-Tage-Inzidenz ist maßgeblich für das Eskalations- und Präventionskonzept des Landes Hessen zur Eindämmung des Virus. Die Inzidenz setzt alle Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage ins Verhältnis zur Einwohnerzahl. Ab einer Inzidenz von 20 Fällen auf 100.000 Einwohner (Warnstufe 1) muss die Stadt erste bedarfsgerechte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus treffen. Dabei geht es insbesondere um eine erhöhte Aufmerksamkeit, ein erweitertes Meldewesen und eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit. Ab 35 Fällen auf 100.000 Einwohner (Warnstufe 2) muss die Stadt erweiterte Maßnahmen, etwa zusätzliche Einschränkungen im öffentlichen Leben, ergreifen. Ab 50 und mehr Fällen (Warnstufe 3) sieht das Konzept des Lands neue konsequente Beschränkungen und eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Planungsstab des Hessischen Sozialministeriums sowie den Versorgungsstrukturen (Krankenhäuser, Ärzte, Rettungsdienst etc.) vor. Es kann dann wieder zur Schließung von öffentlichen Einrichtungen oder Geschäften sowie Mobilitätsbeschränkungen kommen. Bei mehr als 75 Fällen (Warnstufe 4) erfolgt die Steuerung der medizinischen Lage durch den Planungsstab des Sozialministeriums.

Zahlen und Fakten

Bisher hat die Stadt Offenbach 1116 Verstöße gegen das Abstandsgebot festgestellt. Davon wurden bereits 467 mit Bußgeld belegt. Die Bußgelder belaufen sich zusammen auf 112.760 Euro. Weitere rund 500 Verfahren sind noch in der Bearbeitung. Seit dem 6. August wurden 215 Verstöße gegen die Maskenpflicht verzeichnet und entweder sofort ein Bußgeld von 50 Euro erhoben oder per schriftlichem Bescheid ein Bußgeld von 78,50 Euro erhoben. Der Gesamtbetrag wird dabei auf rund 12.000 Euro geschätzt. Gegen 32 Gewerbetreibende wurden Verfahren eröffnet und Bußgelder von insgesamt 3980 Euro festgesetzt. In zehn Fällen wurden Bußgeldverfahren gegen Reiserückkehrende eröffnet.

Bilanz der Corona-Kontrollen: https://www.offenbach.de/rathaus/rathaus-aktuell/pressemeldungen-august/pressemeldungen-KW33/bilanz-corona-kontrollen11.08.2020.php


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