Offenbach: Gericht bestätigt Ausgangsbeschränkung

Offenbach
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Die Stadt Offenbach hat in zwei Verwaltungsstreitverfahren gegen die seit dem 31. März geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung lediglich Begriffspräzisierungen auferlegt bekommen, die am Samstag bereits durch die Stadt erfolgt sind. Zwei Antragsteller hatten sich gegen die von der Stadt erlassene Maßnahme gewendet. Das Gericht bestätigte jedoch grundsätzlich die Wirksamkeit der Offenbacher Allgemeinverfügung in den wesentlichen Punkten.



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Auch bei den Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen geltende Corona-Auflagen wird die Stadt Offenbach trotz der starken Auslastung der Stadtpolizei nicht nachlässig und ahndet Verstöße weiterhin mit Nachdruck. Bereits Ende 2020 befand sich Offenbach im nationalen Vergleich an der Spitze der verhängten Bußgelder gegen Corona-Verstöße.

„Die Corona-Lage ist weiterhin sehr angespannt – wie auch schon vor zwei Wochen als wir mit dem Verwaltungsstab die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen verhängt haben. Wir hatten diese gewichtige Entscheidung nach sorgfältiger und ernster Abwägung getroffen. Denn es handelt sich dabei nicht um eine beliebige Maßnahme, sondern um eine tiefgreifende Einschränkung. Ursache für die Ausgangsbeschränkungen in Offenbach ist die Analyse der Situation: Die Inzidenz ist über 200, das ist sehr wichtig, nach fünf Tagen unter einer Inzidenz von 200 würden wir die Ausgangsbeschränkung auch sofort wieder aufheben. Doch der Blick auf die Inzidenz alleine hat uns für die Einführung der Maßnahme nicht gereicht, wir haben weitergehend analysiert. Ansteckungen sind örtlich nicht eingrenzbar, sie finden nachweislich im privaten Raum statt. Und die Bettenauslastung in unseren Krankenhäusern steigt an. Neben der rechtlichen Verpflichtung aus dem hessischen Eskalationskonzept heraus, war und ist es auf Basis dieser Gesamtsituation unsere Verantwortung gegenüber den Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die dritte Welle zu bremsen, so lange weder genügend Impfungen noch Medikamente existieren“, blickt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke auf Beratungen vor zwei Wochen zurück. „Und ganz persönlich finde ich es wichtig, dass es auch mal eine Einschränkung ist, die nicht die Kinder trifft, auch wenn dies vor Gericht leider keinen Wert hat. Die zwei gerichtlichen Entscheidungen bestätigen zum jetzigen Zeitpunkt die stets abwägende Arbeit des Verwaltungsstabs einerseits, was mich erleichtert. Andererseits hat das Gericht aber auch deutlich gemacht, dass wir stets sehr präzise begründen müssen und dass es die Ausgangsbeschränkungen sehr, sehr kritisch prüft“, so Schwenke weiter.

Die in der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen stellen in vielerlei Hinsicht massive Einschnitte der Grundrechte dar. Zu einem Rechtsstaat gehört darum zwingend, dass Betroffene gegen diese Eingriffe Rechtsschutz vor Gericht ersuchen können. Deutschlandweit ist das in den vergangenen 12 Monaten Tausendfach geschehen. So auch Anfang April in Offenbach gegen die von der Stadt erlassene Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung. Diese besagt, dass von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens eine Wohnung nicht mehr verlassen werden darf. Lediglich ein wichtiger Grund, zum Beispiel der Weg zur Arbeit oder zum Arzt, erlaubt den Aufenthalt im öffentlichen Raum und somit das Verlassen der Wohnung. Im Zuge zweier Eilrechtschutzverfahrens haben zwei Antragsteller aus Offenbach Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung eingereicht. Sie verfolgten das Ziel, die Allgemeinverfügung zunächst außer Kraft zu setzen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat dann über beide Anträge entschieden und die Wirksamkeit der nächtlichen Ausgangsbeschränkung bestätigt, insofern diese in der festgesetzten Zeit zwischen 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens einen Aufenthalt im öffentlichen Raum untersagt. Darüber hinaus hat die Stadt Offenbach die Allgemeinverfügung an verschiedenen Stellen angepasst, um Rechtsklarheit bei Formulierungen wie dem „öffentlichen Raum“ statt „Stadtgebiet“ herzustellen. Die geltende Allgemeinverfügung kann auf www.offenbach.de/corona-rechtsgrundlage abgerufen werden.

Aktuell kommt es vermehrt zu Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, dass Verstöße gegen Corona-Maßnahmen nicht oder nur vereinzelt durch die Stadtpolizei verfolgt werden. Bezug wird in erster Linie auf Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in der Innenstadt, der Kontaktbeschränkungen und des Alkoholverbots genommen. Mit Beginn des Monats April auch auf Kontrollen zur Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. Ein Blick auf die Zahlen: Seit Beginn der Pandemie wurden in Offenbach circa 5.428 Verstöße gegen geltende Corona-Maßnahmen gezählt. Für die Verstöße wurden dabei Buß- und Verwarngelder in Höhe von circa 555.000 Euro festgesetzt. Dazu zählen auch mehr als 1.000 Bar-Verwarnungen, wenn beispielsweise das Maskengebot in der Innenstadt nicht eingehalten wurde. Für das Jahr 2021 verzeichnet das Ordnungsamt von Januar bis Ende März bereits 1.237 Verstöße und Buß- und Verwarngelder in Höhe von circa 144.000 Euro. Hinzu kommen 180 Bar-Verwarnungen für das Nichteinhalten des Maskengebots. Am Osterwochenende wurde zudem verstärkt kontrolliert. Durch die Landespolizei und das Ordnungsamt wurden 42 Verstöße gegen die Maskenpflicht, 41 Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen und Alkoholverbot und 130 Verstöße gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung erfasst. Darüber hinaus fand am Gründonnerstagabend eine Großaktion statt – während einer stationären Verkehrskontrolle in der Innenstadt wurden 55 Fahrzeuge nach 21 Uhr kontrolliert und die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung kontrolliert. Drei Verstöße wurden erfasst.

Im Herbst 2020 lag Offenbach an der Spitze der Städte mit den meisten Bußgeldverfahren seit Ausbruch der Pandemie (noch vor Städten wie München oder Hamburg). Da sich die Stadtpolizei nach wie vor ausschließlich der Kontrollen der Einhaltung der Corona-Regeln widmet, dürfte sich diese Entwicklung fortsetzen. Die Zahl der ausgestellten Bußgeldbescheide steigt täglich. Kontrolliert werden Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkungen, Alkoholverbot und die Einhaltung von angeordneten Quarantänen. Letztere sind sehr zeitintensiv, aber hinsichtlich des Infektionsgeschehens besonders wichtig.

„Im Vergleich der Großstädte in Deutschland ist die Stadt Offenbach in der Spitzengruppe der insgesamt verhängten Bußgelder. Bei aller Konsequenz gilt aber auch der rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es kommt stets auf den konkret festgestellten Fall an. Vor allem können wir nicht überall zeitgleich sein und kontrollieren. Dennoch werden wir alles in unserer Kraft Stehende tun, um der Pandemie auch mit Kontrollen nach Maß entgegenzuwirken“, beurteilt Bürgermeister und Ordnungsdezernent Peter Freier die Situation der durchgeführten Kontrollen. „Die Menschen entscheiden allerdings mit ihrem eigenen Verhalten, wie es für Offenbach in der Pandemie weitergeht. Nicht der Staat oder der Verwaltungsstab. Wir schaffen nur den Rahmen. Das Eindämmen der Corona Pandemie kann nur mit Hilfe eines jeden einzelnen und allen zusammen erreicht werden“, so Freier abschließend.

Foto: Stadt- und Landespolizei bei den Kontrollen der Ausgangsbeschränkung am Gründonnerstag, 01. April 2021. Quelle: © Stadt Offenbach / georg-foto, offenbach


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