Rennmotorrad geschnappt: 200 anstatt 70 km/h

Offenbach
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Zwischen 10 und 18 Uhr waren Beamte der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Phänomens Tuner, Raser und Poser, genannt "AG TRuP", am Sonntag in der Stadt und im Landkreis Offenbach unterwegs und stellten gleich mehrere Verstöße fest; bei einigen Fahrzeugen erlosch die Betriebserlaubnis.



Polizeihauptkommissar Klaus Preis, der die Arbeitsgruppe leitet, sagte: "Unser gemeinsames Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Durch die neu gegründete Arbeitsgruppe haben wir das Know-how gebündelt, können somit gezielt illegal getunte Kraftfahrzeuge aufspüren und gegen die Verantwortlichen vorgehen." Die Gründung der "AG TRuP" resultierte aus den Feststellungen vermehrter Treffen der Tuner-Raser-Poser-Szene und illegaler Autorennen im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen sowie zahlreicher Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über unnötigen Lärm sowie verkehrsgefährdenden Fahrweisen von offensichtlich getunten Fahrzeugen.

Am Sonntagnachmittag befuhr eine Streife die Bundesstraße 459 in Fahrtrichtung Dietzenbach, als sie ein Rennmotorrad erblickte, dass dort mit circa 200 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein soll; die Geschwindigkeitsbegrenzung beträgt in diesem Streckenabschnitt 70 Stundenkilometer. Kurze Zeit später konnte die Streife den 29-jährigen Motorradfahrer, der zuvor andere Verkehrsteilnehmer verkehrsgefährdend überholt haben soll und durch die rasante Fahrweise aufgefallen war, einholen und anhalten. Aufgrund der eigenen Feststellungen der Verkehrsspezialisten hat der Motorradfahrer nun mit einem Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu rechnen. Bei einem weiteren Motorrad, dass die Beamten in der Sprendlinger Landstraße an der Ortseinfahrt Offenbach kontrollierten, war der Dezibel-Eater, es handelt sich hierbei um ein auswechselbares Bauteil eines Schalldämpfers, vor der Fahrt entfernt worden. Zudem betrug der Kennzeichenwinkel anstatt der erlaubten 30, mehr als 50 Grad; die Ablesbarkeit des Kennzeichenschildes wird dabei erschwert. Der 58-jährige Fahrer hatte den DB-Eater zufälligerweise dabei und konnte ihn vor Ort wieder einbauen. Dennoch kommt auf den Fahrer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund von Belästigung der Bevölkerung durch vermeidbaren Lärm zu. In der Mühlheimer Straße nahe des dortigen Friedhofs kontrollierten die Verkehrsspezialisten den Lexus eines 41 Jahre alten Mannes. An dem Wagen waren die Seitenscheiben derart foliert, sodass diese nur noch eine Lichtdurchlässigkeit von 44 Prozent hatten. Die vorgeschriebene Lichtdurchlässigkeit beträgt 70 Prozent. Zudem waren Distanzscheiben verbaut, für die keine Erlaubnis vorlag. Auch hier hat der Fahrer mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen wesentlicher Verkehrsgefährdung zu rechnen. Im Stadtgebiet von Offenbach hielten die Beamten am Nachmittag einen Audi A5 an, bei dem der serienmäßig verbaute Soundgenerator durch technische Veränderung und Aktivierung durch einen Schalter im Armaturenbrett, bei einer durchgeführten Schallpegelmessung deutlich zu laut war. Die Messung ergab eine Lautstärke von 104 anstatt der erlaubten 71 Dezibel.

Klaus Preis erläuterte: "Schon bei einer Erhöhung der Lautstärke von fünf Dezibel wird für das menschliche Gehör der Schalldruck verdoppelt. Der Wagen brachte in diesem Fall die Werte eines startenden Jumbos vor." Über die Konsequenzen sagte Klaus Preis: "Der Soundgenerator wurde vor Ort deaktiviert und die Wiederherstellung in den Originalzustand muss durch den Fahrer bei uns, der "AG TRuP" nachgewiesen werden. Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt." Bei einem weiteren PKW, der ebenfalls im Stadtgebiet von Offenbach festgestellt und kontrolliert wurde, waren Front- und Heckschürzen verbaut, für die keine Erlaubnis vorlagen. Auch hier erlosch die Betriebserlaubnis aufgrund wesentlicher Verkehrsgefährdung.

Klaus Preis sagte: "Falsch angebrachte Front- oder Heckschürzen könnten möglichweise während der Fahrt abreißen und andere Verkehrsteilnehmer schwer verletzten. Den Fahrer erwarten nun 90 Euro Bußgeld und mindestens einen Punkt in Flensburg." Zudem hielten die Beamten in Mühlheim, im dortigen Stadtteil Dietesheim, eine Gruppe von Motorradfahrern an. Bei einem der Kräder erlosch ebenfalls die Betriebserlaubnis, da der Fahrer zur Steuerung seiner Klappenauspuffanlage offenbar eine manuelle Bedienung verbaut hatte und diese geöffnet war. Bei zwei weiteren der kontrollierten Motorräder waren die elektronisch angesteuerten Klappen ebenfalls geöffnet. Auf die Fahrer kommen nun Verwarngelder wegen des Verursachens von unnötigem Lärm zu. Zudem musste einem der Kradfahrer die Weiterfahrt untersagt werden, da er keinen vorschriftsmäßigen Helm nutzte. Klaus Preis stellt klar: "Wir wollen natürlich nicht alle Tuner über einen Kamm scheren. Es geht uns darum, Verstöße, die die Verkehrssicherheit beinträchtigen und somit eine Gefahr für die Person hinter dem Steuer sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer sein können, zu ahnden." Das Kontrollergebnis am Sonntag zeigt, wie wichtig die Arbeit der "AG TRuP" für die Sicherheit im Straßenverkehr ist.


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