Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einer Eilentscheidung am Dienstagabend den geplanten verkaufsoffenen Sonntag zum Offenbacher Neujahrsmarkt am 28. Dezember untersagt.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einer Eilentscheidung am Dienstagabend den geplanten verkaufsoffenen Sonntag zum Offenbacher Neujahrsmarkt am 28. Dezember untersagt.
Das Gericht begründet seine Entscheidung mit einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014, das dem Schutz der Arbeitsruhe Vorrang vor Erwerbsinteressen gibt. Ausnahmen seien nur dann zulässig wenn ein Markt „die Hauptsache“ sei „und die Sonntagsöffnung lediglich der Nebeneffekt“. Von einer Hauptsache könne bei 18 (Ess-) Ständen auf dem Offenbacher Weihnachtsmarkt keine Rede sein. Geklagt hatte der Bundesvorstand der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Franz Bsirske. Gegen dieses Urteil kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
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